Nebenverdienst

  • Hallo und einen schönen Tag,


    ich bin Hartz IV Empfänger, total unglücklich und traurig zugleich.


    Leider ist es für mich sehr schwer in das Berufsleben einzusteigen.
    Nach meiner Lehre (Buchbinderhandwerk gelernt) gleich Arbeitslos gewurden.


    Da ich auch ein Hüftleiden und Brille mit stärkerer Sehstärke habe, ist es leider auch nicht möglich jede Arbeit zu machen.


    Froh war ich, als ich ein Job (165,00 ?) hatte, aber entäuscht, als ich die Abzüge gesehen hatte.


    Nun zu meiner eigentlichen Frage:


    - Bin ich richtig, wenn ich einen 100,00 ? Job mache, dass mir keine Abzüge entstehen?
    - muss ich das dem Arbeitsamt melden?
    - muss ich meine Lohnsteuerkarte abgeben?


    Für eine Antwort bedanke ich mich ganz herzlich.


    Ronny

  • Hallo Ronny,


    Informationen zum Zuverdienst beim ALG II findest Du im Artikel zum Nebenverdienst


    Die ersten 100 Euro sind anrechnungfrei, d.h. hierauf bestehen keine Abzüge, zwischen 101 und 799 Euro werden 20 % auf die Leistungen nach SGB II angerechnet, also vom ALG II abgezogen.
    Eine solche Tätigkeit ist dem ALG II Träger zu melden. Ob eine Lohnsteuerkarte vorzulegen ist, hängt von der Beschäftigung ab. In der Regel (ausser bei freiberuflicher / selbstständiger Tätigkeit) wird dies aber wohl der Fall sein.


    Gruß


    Philipp