Hallo,
die Arge will jetzt von mir jede Einnahme aus selbständiger Nebentätigkeit als Stadtführerin und Webdesignerin separat belegt haben, die einmalige Angabe über den Steuerbescheid wie das bei ALG1
gehnadhabt wurde, reicht nicht mehr.
Bzgl. Stadtführungen ist das kein Problem, die Honorarquittungen vorzulegen, aber bzgl. Webdesign besteht meine einzige Chance, die erhaltenen Einnahmen einzeln zu belegen, darin, die Rechnungen, die
ich meinen Kunden stelle, als Zweitausdruck der Arge zu geben, eventuell auch den betreffenden Kontoauszug dazu. Verletze ich damit den Datenschutz meinen Kunden gegenüber?
Gruß.
Karin
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