Einkommensteuer aus selbständiger Arbeit

  • Aus selbbständiger Arbeit muss ich dem Finanzamt in Februar 2007 rund ? 15.000 bezahlen. Ab dem 01.07.06 bin ich Hartz 4 Empfänger. Frage: Muss ich das Vermögen angeben, wenn ja wo auf dem Antrag, und kann man mir dieses Geld anrechnen oder muss ich dieses als Steuerschulden angeben und wird dadurch nihct in Betracht gezogen ????


    Ferner würde mich interessieren, was mit meiner privaten Krankenversicherung geschieht.. rund ? 500,-- im Monat !

  • Normalerweise müßte die bereits bekannte Steuerschuld vom Vermögen abgezogen werden. Auf alle Fälle muß beides angegeben werden. Bei dem HartzIV-Antrag sind ca. 1 1/2 Seiten zu Einkünften aus selbständiger Arbeit dabei. Da müssen ja ohnehin die bisherigen Einkünfte mit eingetragen werden. Der Platz wird vermutlich nicht ausreichen- einfach was Formloses dazu, würde ich vorschlagen.
    Dein Antrag muß vermutlich sowieso einer Einzelfallsonderprüfung, weil Spezialfall unterzogen werden, also
    laß Dich nicht gleich abwimmeln.
    Vielleicht gibt's auch an Deinem Ort 'ne unabhängige Beratungsstelle, die vor Antragsabgabe 'n paar Hinweise geben kann. Allerdings ist der 1.7. nicht mehr weit weg. Die Zeit wird also sehr knapp!
    Zur Krankenversicherung wird die zuständige Arge vermutlich was zuzahlen, aber auf keinen Fall den vollen
    Betrag. Vielleicht sind Verhandlungen mit der Krankenkasse möglich, daß ein geringerer Beitrag gezahlt wird.


    Dies sind nur private und völlig unverbindliche Hinweise.