Für meine beiden Kinder werden im September ca. 80,00 ? für Schulmaterial fällig. Gibt es eine Möglichkeit, Zuschüsse zu bekommen? Was passiert mit den Kindern in der Schule, wenn wir dieses Geld nicht aufbringen können? Haben dieses Geld nicht übrig.
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Hallo Bertakatze.
Diese Frage habe ich schon oft in meinem eigenen Forum desöfteren beantworten müssen.Aber leider muss ich Dir sagen das dieser Bereich leider nicht von ALG2 abgedeckt wird.Es ist schon traurig was da passiert.Die Kinderarmut wächst und sie sind eigentlich unsere Grundlage für später.Aber da denken die hohen Herren nicht dran.Tut mir leid für Dich.
mfg Dirk Grund
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Stimmt das finde ich auch sehr traurig ...
Das einzige was Du nicht bezahlen mußt sind die Bücher... außer die Arbeitshefte wo die Kids reinschreiben.
Bei uns in der Stadt hilft der Kinderschutzbund den Eltern die absolut keine Möglichkeit haben das Geld für die Schulsachen aufzutreiben.
Oder guck doch einfach mal bei Ebay da bekommt man auch ganz günstige Sachen grade Schulranzen usw. auch Verbrauchsmaterialien....
Alles Liebe marisa
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Wenn Du Dein Geld nach SGB II bekommst gibt es keine einmaligen Beihilfen mehr für Bücher, nur noch nach Asylbewerberleistungsgesetz oder SGB XII.
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Also ich komme aus Niedersachsen und bekomme AL 2 und ich muß die Bücher der Schule nicht zahlen (kaufen) und auch die Leihgebühr nicht.
Habe einen Nachweis vorgelegt das ich AL2 bekomme und dann wurde ich davon freigestellt. -
@ alle
ich würde hier trotzalledem einen "Antrag auf Bewilligung einer nicht rückzahlbaren Beihilfe für Schulmaterial" stellen.
Wie ein solcher auszusehen hat?...............bei Interesse PN schicken.
Gruß
Kätzchen -
Eine Unterstützung im SGB II Bereich gibt es Zuschuss für Klassenfahrten.
Wichtig für den Antrag ist:
- Wieviele Schüler fahren tatsächlich mit (mindestens 95% der Klasse)
- Kosten und Dauer der Schulfahrt
Am besten Bescheinigung von dem Klassenleiter einholen. -
Ich wohne in Bremen und bekomme hartz 4 kann ich die erstausstatung für turnüster und stifte wieder bekommen oder ein antrag auf übernahme stellen?
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@ alle
ich würde hier trotzalledem einen "Antrag auf Bewilligung einer nicht rückzahlbaren Beihilfe für Schulmaterial" stellen.
Wie ein solcher auszusehen hat?...............bei Interesse PN schicken.
Gruß
KätzchenAntrag auf Bewilligung einer nicht rückzahlbaren Beihilfe für Schulmaterial siehe: http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/showpost.php?p=126818&postcount=1
P.S. Ich hab für meine Tochter das Büchergeld eingeklagt und Recht bekommen (AZ.: S 4 AS 1362/07)
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Ein Bekannter von mir hat für seine beide Kinder beantragt, dass die Busfahrkarten erstattet werden und hat den Antrag bewilligt bekommen.
In wie weit das bei Schulsachen zutrifft, weiß ich leider nicht. Am besten, du stellt einen formlosen Antrag. Wenn sie ablehnen, kannst du immer noch in Widerspruch gehen.Zu deine Frage, was passiert, wenn die Kinder nicht in die Schule gehen.
So weit ich weiß, schaltet sich dann das Jugendamt ein, wenn ein Schulpflichtige Kind nicht zur Schule geht. Bei Kindern, die schon in der Schule sind, passiert das noch ungefähr vier Wochen, wenn sie unentschuldigt fehlen. Wenn sie nicht in der Schule angemeldet sind, kann das sicher eine Weile dauern, bis das Jugendamt vorbei kommt. -
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Hallo kurz einen betrag zu eurer frage habe jetzt auch nicht alles gelesen aber habe interessantes gefunden. War auf der suche nach ungeklärteten fragen da auch meine tochter nach den ferien in die schule kommt.:):):)
Wenn mindestens ein Elternteil aus der Familie auf Arbeitslosengeld II Leistungen angewiesen ist, so soll es nach einem neuen Gesetzesentwurf des Bundeskabinettes 100 Euro pro schulpflichtigen Kind für Schulmaterialen geben. Die zusätzlichen Zahlungen sollen bis zum zehnten Schuljahr immer zu Beginn des neuen Schuljahres ausgezahlt werden.
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/schulgeld67301.php
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Das mit den 100€ pro Kind/Schuljahr ist schon richtig.Aber ich denke weil eure erst eingeschult werden,müsst ihr das noch beantragen
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Bei einer Neueinschulung muß man in der ARGE eine Schulbescheinigung vorlegen nur dann gibt es die 100 Euro.
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aber bedenke ..laut aussage meiner bearbeiterin musst du alles per quittung nachweisen das du schulmaterialien gekauft hast..das heist restberäge musst du zurück zahlen.
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Wenn man sich den Schulbedarf und die Kosten für Arbeitshefte anschaut dann sind die 100 Euro nicht gerade viel.
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