nachzahlung

  • Hallo Anni,


    grundsätzlich zahlt das Amt eine Nebenkostennachzahlung nur im Rahmen der Kosten für angemessene Nebenkosten.
    Wie hoch die im einzelnen sind ist von Ort zu Ort verschieden und kann am besten bei der ARGE direkt erfragt werden.
    Allerdings ist wohl in Ausnahmefällen eine Übernahme als Darlehn möglich.


    mfg peterle

  • Hallo zusammen,


    ist gar nicht mal so einfach zu beantworten, habe zwar schon öfter gelesen das es durchaus erfolgreich beantragt wurde, aber es versteckt sich eine Fußangel in diesem Gesetz.


    SGB II §22


    Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf des allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft so lange zu berücksichtigen, wie es dem allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate.


    Mietschulden können als Darlehen übernommen werden, wenn sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht und hierdurch die Aufnahme einer konkret in Aussicht stehenden Beschäftigung verhindert würde.


    KEINE RECHTSBERATUNG NUR MEINE MEINUNG


    LG openeye

  • Also ich kann da aus eigener Erfahrung nur Gutes berichten. Als ich meine Betriebskosten-Nachzahlung vom Vermieter bekommen habe, habe ich einen formlosen Antrag an die Arge geschickt, mit Kopie der Abrechnung. Habe dann auch gleich die Bewilligung für die Übernahme der Kosten bekommen, mit einer Aufrechnung, was ich eigentlich verbrauchen darf und was ich verbraucht habe. So darf ich für Heiz- und Warmwasserkosten (bei 2 Personen-Haushalt) ca. 780 Euro haben (das heißt, soweit wäre es angemessen) und verbraucht hatte ich nur 310 Euro !!! und bei Wasserkosten dürfte ich 70 Kubikmeter haben, und habe 57 gebraucht. Somit wurde die Nachzahlung in vollem Umfang übernommen und wenige Tage später hatte ich das Geld auf meinem Konto. Also völlig problemlos.
    Noch ein Tipp: der Antrag sollte ziemlich zeitnah erfolgen, also nicht 3 Monat nach der Nachzahlungs-Aufforderung, wenn womöglich schon die Pfändung oder ähnliches droht.
    Ich denke mal so 1 bis 2 Wochen sind okay.
    Also -- Alles Immer recht Schnell beantragen!! Und ja nicht vorher zahlen.. kann ja auch sein, die Arge überweist direkt an den Vermieter... man weiß ja NIE

  • arbeitswillig schrieb:


    Also ich kann da aus eigener Erfahrung nur Gutes berichten. Als ich meine Betriebskosten-Nachzahlung vom Vermieter bekommen habe, habe ich einen formlosen Antrag an die Arge geschickt, mit Kopie der Abrechnung. Habe dann auch gleich die Bewilligung für die Übernahme der Kosten bekommen, mit einer Aufrechnung, was ich eigentlich verbrauchen darf und was ich verbraucht habe. So darf ich für Heiz- und Warmwasserkosten (bei 2 Personen-Haushalt) ca. 780 Euro haben (das heißt, soweit wäre es angemessen) und verbraucht hatte ich nur 310 Euro !!! und bei Wasserkosten dürfte ich 70 Kubikmeter haben, und habe 57 gebraucht. Somit wurde die Nachzahlung in vollem Umfang übernommen und wenige Tage später hatte ich das Geld auf meinem Konto. Also völlig problemlos.


    Hallo arbeitswillig


    Oder hast du eine Nachzahlung bekommen, weil du weniger verbraucht hast ? Denn dann würde das Geld ja von deinem Vermieter kommen....und das würde die Arge bestimmt mit Freuden übernehmen ;-)

  • Ich vermute, dass der Vermieter im Falle von arbeitswillig die Nebenkosten Vorauszahlung so niedrig angesetzt hatte, dass der Verbauch trotz fälliger Nachzahlung immernoch im angemessenen Verbrauchsrahmen lag. Da die ARGE angemessene Kosten erstattet tut sie dies natürlich auch im Wege der Nachzahlung...


    mfg


    peterle

  • Liebe Leute!
    Aus dem hier gelesenen und eigenen erfahrungen ist für mich deutlich zu erkennen, dass es keine einheitlich bundesweite regelung bezüglich der betriebskostennachzahlung bei hartz Iv - empfängern gibt, obwohl es so scheinen mag und auch so sein sollte. Offenbar ist das regional und irgendwie mitarbeiterabhängig.
    Was ist denn "angemessen"? Die nachzahlung meiner betriebskosten im vorjahr wurde von der arge abgelehnt, weil der vermieter die summe bereits abgebucht hatte, weil ich lange zeit überhaupt nicht wußte, daß die arge sowas übernimmt. Dann (ca. 1 woche nach abbuchung) bestand für die arge keine notwendigkeit mehr, mir was zu überweisen. Es interessierte sie auch nicht, daß ich mir das geld leihen mußte, um nicht in die miesen zu geraten. Ich kenne mindestens drei leute mit namen und adresse, die ebenfalls den ausgleich der mietnebenkosten beantragten, denen ebenfalls das geld vom vermieter schon abgebucht wurde, und die dennoch das geld von der arge zurück bekamen. Bei mir konnte nicht mal mein anwalt was erreichen, ich habe alles selber bezahlen müssen.


    So unterschiedlich ist das also hierzulande. Es ist so, daß immer wieder versucht und beantragt werden muß und mit glück kommt auch was dabei raus, bzw. zurück.


    Weiß hier einer, wie es sich verhält, wenn hartz-IV empfänger nebenkosten zurückerstattet bekommen, und wo man den gesetzlichen wortlaut genau nachlesen kann?



    VLG - bonsai

  • Hallo Ihr lieben also ich habe da ein ganz tolles Buch es ist zwar von dem Stand 2004 aber ich denke und hoffe, dass sich nicht alt zu viel geändert hat und zwar heißt das Buch 111 Tips zu Arbeitslosengeld 2 und Sozialgeld der Herrausgeber ist der DGB-Bundesvorstandt vom Bund Verlag.


    Und zwar steht da drinn,Egal, ob es sich um hilfebedürftige Mieter oder Eigentümer handelt: Heizkosten werden den nach § 22 des zweiten Sozialgesetzbuchs von den Ämtern in der Regel in höhe der tatsächlichen Aufwendung erbracht. Diese tatsächlichen Kosten müssen allerdings angemessen sein. zur Angemessenheit einfach mal nach lesen weiter steht dort, Strom, der nicht fürs Heizen genutzt wird, und Warmwasser müssen ALG 2 Empfänger stets selbst bezahlen. Oft lassen sich die Kosten für die warmwasserwärmung und Heizung jedoch nicht trennen. In diesen fällen erstatten die Ämter nicht die kompletten Rechnungsbeträge für Wärmekosten, sondern nehmen einen abschlag vor. Von einer Rechnung für Heiz - und Warmwasserkosten werden dann z.b. 18 Prozent abgezogen und nur 82 Prozent erstattet.