zurück zu den eltern gezogen ....

  • hey...




    ähm...ich hätte da maL ne wichtige frage...


    ab dem 17.02.06 darf man ja ne eigene wohnung habn,wenn man bereits ausgezogen is...
    nur...ich bin ja am 15.apriL nach berLin zu mei freund gezogen...mhm...jetz haben wir uns getrennt und ich wohn momentan bei mei eltern...wie issn des jetz mit ner eigenen wohnung...bezieh ja Hartz 4...wisst ihr ob mir die wohnung genehmigt wird?..is eschd wichtig...dankä schoma im voraus....

  • Willkommen im Forum ;)


    Ich gehe mal davon aus, dass Du unter 25 bist, da Du den Stichtag 17. Februar 2006 ansprichst.
    Hier ist es allerdings so, dass NUR derjenige (unter 25 Jahren) Anspruch auf die Kostenübernahme für eine Wohnung hat, der VOR diesem Termin aus der elterlichen Wohnung ausgezogen ist.


    Hier der erste Absatz befasst sich mit dem Thema:
    http://www.hartz-iv-antrag.de/de/informationen/alg_ii/angemessene_wohnung.html


    Gruß


    Philipp