Anteilige Berücksichtigung der Miete

  • Hallo zusammen,


    seit August bekomme ich Leistungen der Grundsicherung im Alter. Meine Tochter ist bei mir am 31. Juli eingezogen und am 08. September ausgezogen. Während dieser Zeit war sie bei mir auch angemeldet. Also, ich weiß nicht, ob es überhaupt “Wohnen” bei so einem kurzfristigen Aufenthalt heißt und nicht “Bleiben”, denn sie hat ja bei mir einfach ihre Ferien verbracht.

    Bei der Meldebehörde hat sie sich am 19. September rückwirkend zum 08.09 abgemeldet.

    All die Unterlagen wurden beim Sozialamt eingereicht.

    Obwohl sie im September nur 8 Tage bei mir gewoht hat (wobei ich mir nicht sicher bin, ob es sogar 8 waren und nicht 7, denn seit dem 08. ist sie ja abgemeldet und hat bei mir nicht mehr übernachtet). Trotztdem wurde die Miete anteilig so berücksichtigt als hätte meine Tochter bei mir den ganzen August und den ganzen September gewohnt. Das heißt, meine Warmmiete beträgt 450 EUR, im August und September habe ich aber vom Sozialamt nur 225 EUR, also insgesamt für zwei Monate 450 EUR bekommen.


    Zu recht oder soll ich dem Bescheid für September widersprechen?


    Danke schon mal

  • Wogegen willst du Widerspruch einlegen?


    Du mußt erst einmal den Auszug deiner Tochter am 08. September bei deinem Amt anzeigen bzw. melden. Dazu ist von deiner Tochter (oder auch von dir) ein Schreiben zu erstellen und von der Tochter unterschreiben lassen, daß sie nur bis einschließlich 08. September bei dir wohnte, dann auszog und anteilig bis zum 08. Sept. Miete zahlte. Also 60 EUR. Das mußt du nachweisen. Der Tag des Auszuges ist also noch mitzurechnen. Es ist der letzte mit zu berücksichtigende Tag.


    Linear gerechnet bei einem Anteil 225 EUR im Monat sind das exakt 60 EUR. Die bekommst du von deiner Tochter, also die 60 EUR, den Rest bzw. Differenz mußt du beim Amt sozusagen wieder beantragen und ab Oktober dann wieder die volle Übernahme.


    Dann muß erst einmal ein Bescheid ergehen. Gegen den kann man dann in Widerspruch gegen.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool: