Hallo zusammen,
seit August bekomme ich Leistungen der Grundsicherung im Alter. Meine Tochter ist bei mir am 31. Juli eingezogen und am 08. September ausgezogen. Während dieser Zeit war sie bei mir auch angemeldet. Also, ich weiß nicht, ob es überhaupt “Wohnen” bei so einem kurzfristigen Aufenthalt heißt und nicht “Bleiben”, denn sie hat ja bei mir einfach ihre Ferien verbracht.
Bei der Meldebehörde hat sie sich am 19. September rückwirkend zum 08.09 abgemeldet.
All die Unterlagen wurden beim Sozialamt eingereicht.
Obwohl sie im September nur 8 Tage bei mir gewoht hat (wobei ich mir nicht sicher bin, ob es sogar 8 waren und nicht 7, denn seit dem 08. ist sie ja abgemeldet und hat bei mir nicht mehr übernachtet). Trotztdem wurde die Miete anteilig so berücksichtigt als hätte meine Tochter bei mir den ganzen August und den ganzen September gewohnt. Das heißt, meine Warmmiete beträgt 450 EUR, im August und September habe ich aber vom Sozialamt nur 225 EUR, also insgesamt für zwei Monate 450 EUR bekommen.
Zu recht oder soll ich dem Bescheid für September widersprechen?
Danke schon mal