Das Jobcenter Märkischer Kreis hatte eine Aufstockerin wegen Sozialleistungsbetrug durch ungemeldeter Arbeitsaufnahme bei der Staatsanwaltschaft Hagen angezeigt und der Frau Vorsatz beim Leistungsbetrug unterstellt. Ohne nähere Prüfung der schwerwiegenden Vorwürfe erhob die Staatsanwaltschaft ihrerseits Anklage gegen die unbescholtene Frau beim Amtsgericht Iserlohn.
Die Frau widersprach den Vorwürfen. Alles war ordnungsgemäß gemeldet und vom Jobcenter Märkischer Kreis verschlammt worden.
Richter Uetermeier das Verfahren gemäß § 153 StPO ein.
Wir waren mit 6 Prozessbeobachtern vor Ort.
Ein herber Rüffel für das Jobcenter Märkischer Kreis
„Falsche Verdächtigung ist ein Straftatbestand.“ Möglicherweise waren die Prozessbeobachter diesmal lästig. Die Staatsanwältin war vom Jobcenter vorgeführt worden und blamiert. „Falsche Verdächtigung ist ein Straftatbestand.“ – „Nehmen Sie das mit in ihre Dienststelle!“
Jobcentermitarbeiterin Melanie P. war als Zeugin geladen. Sie reagierte farblos: „Ich hab auch nur die Briefe geschrieben.“