Hallo.
Ich hatte eine Reha machen müssen. Davor habe ich Hartz4 bezogen monatlich im voraus. Dann musste ich Übergangsgeld beantragen welches Ende des Monats für den laufenden bezogen wird -hätte da nicht auch das 'Zuflussprinzip' greifen müssen und hätte ich nicht dennoch Leistung AlG2 beziehen müssen??? Ich musste nämlich extra ein Darlehen aufnehmen und ich bin schwerbehindert und lebe m Existenzminimum....