Neuer AV -Leistungsanspruch

  • Hallo.

    Ich fange ab 1.9. eine neue Stelle an. Im Arbeitsvertrag ist die erste Zahlung für den 15ten des darauf folgenden Monats festgesetzt -also erst 15ter Oktober.


    Habe ich für September also vollen Anspruch auf Alg2???

  • Erst einmal ja. Natürlich muß dann der Geldzugang aber noch nachgewiesen werden. Denn, wenn dein Arbeitgeber noch im Laufenden Monat das Geld anweisen tut und es bei dir im September noch eingeht, dann wird angerechnet. Es könnte ja z.B. ain Abschlag kommen.


    Der Vertrag ist das Eine. Letztendlich und abschliessend aber zählt der tatsächliche Geldeingang. Und den mußt du zeitnah nachweisen.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool: