Hallo,
Ich finde im Netz keine passenden Informationen. Meine Tochter (20) beginnt am 03.09.2018 eine geförderte Ausbildung (Fachpraktikerin Hauswirtschaft) über die Agentur/BNW und muss einen Antrag auf Ausbildungsgeld stellen. Da wir momentan im ergänzenden Bezug ALG 2 sind, habe ich bereits dem Jobcenter die Arbeitsaufnahme gemeldet. Die haben sofort einen Erstattungsanspruch an die Agentur geschickt. Auf Nachfrage wie es sich mit dem Einkommen ( Anrechnung/Freibetrag) verhält wurde mir klar gesagt, das es keinen Freibetrag gibt, da es Gelder einer Behörde seien. Im SGB steht aber klar drin, das Einkommen aus Erwerbstätigkeit mit Freibeträgen zu berechnen sind. Das würde in der Praxis bedeuten, das sie die nächsten 3 Jahre kein Geld zur Verfügung hat. Den Freibetrag sehe ich als Bonus für Erwerbstätigkeit. Aus den Arbeitsanweisungen des Jobcenters werde ich nicht wirklich schlau. Sie hatte bereits einen 450€ job, im letzten Jahr ein FSJ gemacht, bei dem sie einen pauschalen Freibetrag von 200€ hatte.
Ist es Richtig, das sie keinerlei Freibeträge bekommt oder ist die Aussage des JC falsch.?
Ihre eigene Aussage war, dann mach ich keine Ausbildung. da geh ich lieber Putzen. Das kann es aber ja auch nicht sein.
Danke im voraus
Matthias A.