Reisekosten von 6,25€ werden nicht erstatten da es unter 10,00€ beträgt, Widerspruch?

  • Hallo,


    ich wurde von der Agentur für Arbeit für eine Jobmesse am 22.03.2018 eingeladen, ich habe mir für den Tag eine Tageskarte für 6,25€ gekauft,

    nachdem ich den Antrag gestellt hatte auf Übernahme der Fahrtkosten habe ich den Ablehnungsbescheid erhalten mit dem Inhalt:


    Ihnen sind Aufwendungen in Höhe von 6,25 Euro entstanden, deren Erstattung Sie beantragen. Um ein eingemessenes Verhältnis von Leistungszweck und

    Verwaltungsaufwand zu erhalten, werden Leistungen unter 10,00 Euro jedoch grundsätzlich nicht gewährt.


    Wie würdet Ihr da vorgehen? würdet Ihr Widerspruch eingelegen und mit welcher Begründung?


    Dankeschön

  • Mag sein oder nicht. Alleine aus Prinzip würde ich in Widerspruch gehen.


    Begründung ganz einfach: Die Kosten sind entstanden. Es sind Werbungsksten, noch dazu auf Einladung der BA für Arbeit. Und da die Erstattung vorher beantragt wurde, ist der Betrag zu erstatten. Punkt.


    Diese Frechheit bekommt das Amt nun von dir mit einem Widerspruch quittiert. Dann bekommen sie den Verwaltungsaufwand eben so.


    Alternativ sollen sie so etwas wie ein Kundenkonto führen, so daß, wenn der Betrag dort über 10 EUR liegt, dann das Guthaben zur Auszahlung kommt. Das macht z.B. das Finanzamt genauso. Da ist der Betrag bei 5 EUR.


    Aber grundsätzliche Ablehnung - Das ist eine Frechheit und das würde ich nicht widerspruchslos hinnehmen.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

  • Theoretisch kannst du nun dagegen klagen. Das steht auch so auf der Rechtsbehelfsbelehrung (letzte Seite).


    Ich würde aber dennoch das Ganze dabei bewenden lassen. Es ist nach §44 SGB II tatsächlich eine Kann- Bestimmung. Und da rate ich vom Pokern ab. Denn verlierst du den nun möglichen Rechtsstreit, bekommst du die Rechnung. Das lohnt sich einfach nicht. Alleine der Umfang und der Aufwand für eine Klageschrift wird durch den Streitwert von 6,25 EUR nicht gerechtfertigt.


    Dazu kommen natürlich noch die Kosten eines Rechtsstreites. Das lohnt sich bei 6,25 EUR einfach nicht. Ein bisserl Beschäftigung hatte das Amt durch den Widerspruch. Mehr zu erwarten ist einfach unseriös.


    https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/44.html



    Es gab mal einen Fall, allerdings im ALG II, da wurde gestritten, was das Zeug hält. Um 20 ct. Ging bis zum BSG. Dann kam das Urteil:


    Kein Rechtschutzbedürfnis (siehe BSG, Urteil vom 12. 7. 2012 - B 14 AS 35/12 R BAAAE-24027). Und ich denke auch, zurecht.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool: