ALG I - Wegeunfall

  • Hallo,

    ich hatte auf dem Weg zu einer Maßnahme einen Wegeunfall.

    Meine Behandlung läuft über die Unfallkasse (wohl BG).

    Wird diese zeit an das ALG 1 angerechnet oder wird das hinten angesetzt?

    Ich bin jetzt schon seit 4 Wochen krank geschrieben und immer noch nicht wohlauf!

    Dennoch versäumt es die Agentur für Arbeit nicht, mich immer wieder auf die Maßnahme (sogar per Einschreiben - persönliche Übergabe) hinzuweisen....!!!

    Wer kann mir hier eine Auskunft geben, vielen Dank.

    Gruß Wolle

  • Das ist wie bei einem Arbeitsverhältnis.


    DU bekommst ALG I weiter, bis nach 6 Wochen, dann mußt du Krankengeld beantragen. Die Kosten der Unfallkasse werden natürlich nicht auf dein Geld angerechnet. Das ist ein Versicherungsfall, für den die Versicherung des Arbeitgebers (in deinem Falle also die BA für Arbiet) aufkommt.


    https://www.finanztip.de/krank-arbeitslosigkeit/


    Solange du AU bist, kannst du nicht an der Maßnahme mitmachen. Falls die AU- Bescheinigung endet, dann mußt du natürlich wieder antreten. Das ist genau, wie bei einem Arbeitsverhältnis.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

  • Während des Bezuges von Krenkengeld ruht der ALG I Anspruch. Läuft das KG aus oder endet dadurch, daß du nicht mehr AU geschrieben bist, muß das ALG I (Restanspruch) neu beantragt werden.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool: