Beerdigungskosten

  • Hallo liebes Forum-Team!



    Ich hoffe meine Frage gab es nicht schon zu Hauf; ich werde nur vor lauter Googlen nicht schlauer und dachte, ich frage mal nach:



    Vorletzte Woche ist mein Großvater väterlicherseits verstorben. Emotional bin ich - Gott sei Dank - nicht besonders betroffen, jedoch habe ich nun Stress ohne Ende.


    Das Ordnungsamt rief mich vergangene Woche an und teilte mir mit, dass ich als letzte auffindbare Verwandte die Pflicht habe, meinen Großvater bestatten zu lassen. Mein Vater und mein Onkel sind bereits verstorben, mein Opa war geschieden. Neben mir gibt es keine weiteren Enkelkinder.


    Zwar habe ich - durch Hörensagen - erfahren, dass mein Opa noch weitere Kinder gezeugt hat ( einen Sohn Mitte der 70er Jahre; mit nochmals einer anderen Partnerin zwei Mädchen Ende der 80/Anfang der 90er) - alle unehelich. Namen und Adressen unbekannt. Da man übers Standesamt nichts gefunden hat, war mein Großvater wohl auch nicht als deren Vater eingetragen.



    Das Erbe werde ich nach Erhalt der Sterbeurkunde für mich und meinen Sohn ausschlagen, da ich sonst meines Lebens nicht mehr froh werden würde.



    Nun bleibt die Bestattung also an mir hängen. Bestatter musste ich beauftragen, habe mehrmals betont, dass es eine Bestattung nach den Fürsorgerichtssätzen sein soll




    Nun möchte ich einen Antrag auf Übernahme beim Sozialamt stellen. Mein Partner und ich sind Aufstocker, nicht verheiratet und leben mit unserem 8 Monate altem Sohn zusammen.



    Mein Partner verdient aktuell 930€ Netto, dazu bekommen wir im Moment 389€ Hartz IV (ab Juli 539€, da wir aktuell ein Darlehen abbezahlen), 194 € Kindergeld und bis einschließlich September 300€ Kindergeld. Mein Partner bekommt zusätzlich 70€ Unterhalt von seinem Vater.


    Macht 1883 €.



    Miete zahlen wir kalt 546 €.



    Mein Partner zahlt 55€ für seine Monatskarte, um zur Arbeit zu kommen. Ich zahle aktuell noch monatlich 62€ bei Otto ab.



    Kann mir jemand sagen, ob das Sozialamt bei uns greifen, und die Bestattungskosten übernehmen würde?


    Ich weiss nicht mehr weiter mit meinem Latein.



    Und Verzeihung, für den langen Text; ich wollte nur alles evtl relevante einbringen.

  • Gibt es keinen Nachlaßverwalter??. Grundsätzlich ist es so, daß die Beerdigungskosten vom Nachlass bestritten werden. Dann käme ggf. eine Sterbegeldversicherung oder ähnliches in Frage.


    Hat er Schulden, sollest du die ablehnen. Fristgerecht!


    Bleiben die Beerdigungskosten bei dir hängen, besteht ein unabweisbarer Bedarf. In Deutschland herrscht nun einmal Friedhofspflicht. Kannst du diese Kosten nicht übernehmn, kann sehr wohl der Staat daran beteiligt werden.


    Aber im Zuge der Organisation der Beerdigung geben siicher auch die Beerdigungsinstitute Beratung und Auskünfte.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool: