Unterhalt im Trennungsjahr bei Hausgemeinschaft

  • Hallo Leute,


    wir leben Getrennt in einer Hausgemeinschaft oder besser gesagt in einer Wohngemeinschaft.
    Seit knapp 3 Monaten haben wir getrennte Schlafräume nur Küche-Bad-WC nutzen wir noch Zusammen bzw. nacheinander.
    Ich war schon bei einem Anwalt, dieser meinte das würde für das Trennungsjahr vor der Scheidung anerkannt.


    Meine " Noch " Frau will nun Unterhalt für die 2 ( 9 und 15 Jahre ) im selben Haushalt Lebenden Kinder.
    Für das Älteste Kind bekommt sie noch Pflegegeld Stufe 3 da es zu 100 Prozent Behindert ist.



    Derzeitig gibt es eine Hartz 4 Aufstockung , da ich nur einen Teilzeitjob habe und die Frau nichts Arbeitet.
    Das Kindergeld und das Pflegegeld geht auf Ihr Konto,
    mein Lohn und die Hartz 4 Aufstockung gehen auf mein Konto.
    Davon Bezahle ich alle Nebenkosten für die Wohnung und die Meisten Einkäufe.


    Hat sie ein Anspruch auf Unterhalt solange wir in einer HG-WG Leben ?

  • Habe mal etwas Gegoogelt.
    Nach der Düsseldorfer Tabelle ist mein Arbeitslohn WEIT unter der Selbsterhalts grenze.
    Somit müsste das Jugendamt in Vorleistung gehen und die könnten dan versuchen das Geld von mir Zurück zu Vordern.

  • Ich wage es zu bezweifeln, dass das Jugendamt UVG zahlt, solange du noch in der ehelichen Wohnung lebst und daher anzunehmen ist, dass du die Kinder weiterhin mit betreust und erziehst.


    Im Übrigen müsst ihr mal mit dem JC klären, dass ihr getrennt seid. Kann ja nicht sein, dass das ALG 2, das nicht nur für dich bestimmt ist, nur auf dein Konto geht.