Grundsicherung vom Sozialamt (NICHT Harz 4/ ALG II !!!) – Zuverdienst

  • Hallo, da ich arbeitsunfähig bin, werde ich demnächst wohl Grundsicherung bei Sozialamt beantragen müssen (achtung, das ist NICHT das gleiche wie harz 4 / Alg 2, das würde ich nur kriegen wenn ich generell arbeitsfähig bin und dem arbeitsmarkt zur verfügung stehe). Normalerweise wäre die rentenversicherung für mich zuständig, ist sie aber nicht, da ich bisher nicht lange genug in die rentenversicherungskasse eingezahlt habe. Ich möchte gerne wissen, falls ich zusätzliches einkommen haben sollte, wie es dann auf das geld vom sozialamt angerechnet werden wird.
    Das hier habe ich im internet gefunden:


    „Vom Erwerbseinkommen werden nach Abzug der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ein Pauschalbetrag von 5,20 Euro für Arbeitsmittel sowie die notwendigen Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgesetzt.
    Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung bleibt monatlich ein Freibetrag von in der Regel 30 Prozent des Erwerbseinkommens anrechnungsfrei. Der Freibetrag darf jedoch die Hälfte der Regelbedarfsstufe 1 nicht überschreiten (das sind im Jahr 2017 höchstens 204,50 Euro).
    Bei Personen, die Einkünfte aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit erzielen, bleibt abweichend davon ein Freibetrag bis zur Höhe von 200 Euro anrechnungsfrei.“


    Kann das jemand so bestätigen, bzw. auch bestätigen, dass es für mich in meiner situation gilt??


    lg