Keiner mehr zuständig - Ist das Rechtens ?

  • Kurzer Sachverhalt.
    November 2015 schwerer Herzinfarkt + daraus entstandene Folgeerkrankungen. 76 Monate Krankengeld, danach Arbeitsamt mit der Aufforderung zum Antrag auf Erwerbsminderungsrente.
    Antrag wurde abgelehnt. Ich war die meiste Zeit meines Arbeitslebens im Angestelltenverhältnis aber die letzten Jahre Selbständig. Habe also nie dem Staat auf der Tasche gelegen sondern mich auf Grund der damaligen Situation am Arbeitsmarkt selbständig gemacht. Jeden Tag 12-14 Stunden geackert und das auch ab Mai 2014 als ich wieder angestellt war.. Leider war die Anstellung nicht lange genug. Da mir einige Monate bis zur Antragstellung für eine Erwerbsminderungsrente fehlen wurde der Antrag von der Rentenkasse abgelehnt. Obwohl ich die ganzen Jahre davor (seit 1977) in die Rentenkasse eingezahlt habe. Die Rentenkasse hat aber nun ganz großzügig das Arbeitsamt darüber informiert, das für mich eine volle Erwerbsminderung vorliegt, woraufhin das Arbeitsamt die Leistungen sofort eingestellt hat. Vom Arbeitsamt wurde ich an das Sozialamt verwiesen. Hier habe ich aber meiner Meinung nach nichts zu erwarten - Frau verdient über 1000.- € und wir haben ein Haus (mit Restkredit).
    Was kann man tun, wie soll ich mich verhalten. Ist das unser deutsches Recht.
    Mit einem Schlauchboot einreisen geht nicht - habe keins.
    Danke für die Hilfe

  • Probieren. Ist das Haus eigengenutzt?

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

  • Hallo,
    auch wenn Du Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegst, ändert dies nichts an der Einstellung von ALG 1.
    Schau Dir mal den § 145 SGB III an.
    Die „Nahtlosigkeitsregelung“schließt bei angenommener Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers eine Versorgungslücke bis zu dessen Entscheidung über die Erwerbsminderung.


    Wie Du selbst schreibst, erfolgte die Ablehnung nicht wegen der "fehlenden" Erwerbsminderung, sondern wegen fehlender Anspruchsmonate.


    Das deutsche Recht hat Dir also die Zeit bis zur entscheidung des Rententrägers sichergestellt. Danach ist jemand anderes dran.
    Da du nicht mehr erwerbsfähig bist, wäre evtl. das Sozialamt anzugehen.
    Inwieweit ALG II für dich zutreffen könnte, könnten die Experten zu ALG II prüfen (die Ehefrau scheint ja erwerbstätig zu sein).


    dms