Hallo zusammen,
ich bin neu in Eurem Kreis und vielleicht kann mir jemand helfen.
Zu meinem Problem:
Nun habe ich als ALGII Empfänger glücklicherweise endlich eine Wohnung gefunden , nach über 1 Jahr vergeblicher Suche. Regelmäßig wurde der gefortderte Lohnnachweis in Form von Abrechnungen durch den Arbeitgeber zum Ausschlußkriterium.
Der Vermieter der jetzt gefundenen Wohnung hat gar nicht gefragt, womit ich mein Geld verdiene, weshalb ich auch nicht meine Abhängigkeit vom Jobcenter erwähnen musste.
Das Jobcenter darf gemäß höchstrichterlichem Urteil - ergangen durch das BSG - den Vermieter nicht über den HartzIV Bezug informieren.
Nun will das Jobcenter die Mietkaution direkt an den Vermieter überweisen, wodurch dieser natürlich automatisch über meinen HartzIV Bezug informiert wird und der Ärger dann wahrscheinlich von vorne losgeht.
Darf das Jobcenter so vorgehen?
Für eine Antwort bedanke ich mich schon jetzt.
Viele Grüße,
Bajuware