Ich bin 77 Jahre alt und meine Wohnung wird vom Sozialamt bezahlt. Aus einer Erbschaft, stehen mir EURO 2.750.00,- zu:
Frage: Wieviel muss ich dem Sozialamt von dieser Summe abgeben?
Ich bin 77 Jahre alt und meine Wohnung wird vom Sozialamt bezahlt. Aus einer Erbschaft, stehen mir EURO 2.750.00,- zu:
Frage: Wieviel muss ich dem Sozialamt von dieser Summe abgeben?
Gar nichts. Deine Sozialhilfe verringert sich nur oder entfällt. Je nach dem, wie hoch das Erbe ist, denn den von dir genannten Betrag gibt es nicht. Meinst du 2.500,00 Euro?
JAAAAAAAAAAA
Danke
Hallo, dieser Beitrag ist vermutlich nicht mehr aktuell, da die Frage im Februar 2018 gestellt wurde. Trotzdem will ich die Frage noch einmal beantworten und die gegebene Antwort berichtigen. Die erwartete Erbschaft von 2750,- Eu hat das Sozialamt nichts anzugehen. Es gibt einen Vermögensfreibetrag von 4.000,- Eu, (früher 2.000,00 Eu) die dem Sozialhilfeempfänger in jedem Fall ungekürzt zur Verfügung stehen müssen (Selbstbehalt). Angeben muss er dieses Vermögen, aber es darf ihm deswegen nichts abgezogen werden.