Hallo ich bin ganz Neu hier und habe natürlich gleich eine Frage.
Ich beziehe durch einen Schicksalsschlag seid Sep. 2016 Alg2
Bis dahin habe ich gearbeitet. Nun habe ich von dieser Zeit im November noch anteilig Weihnachtsgeld erhalten und im Dezember anteilig eine Leistungsprämie. Inwieweit wird das angerechnet denn das war ja vor der Zeit des alg2.
Zudem erhielt ich noch eine Nachzahlung von meiner Krankenversicherung also Krankengeld von August da war ich ebenfalls nicht in Alg2 Bezug jedoch wurde es in derzeit eben ausgezahlt. Bekomme ich nun Abzüge?
Und eine Frage habe ich noch.. wenn zu wenig berechnet wurde für die Kinder also das man Alleinerziehend ist kann Man das anmerken und bekommt dann eine Nachzahlung oder verfällt dann der Anspruch? Entschuldigt ich bin ziemlich neu noch in diesemThema... danke euch
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Einkommen wird angerechnet wenn es zufließt. Da alles, was du anführst nach dem September 2016 zugeflossen ist, war es anzurechnen.
Zur Frage möglicher Nachzahlungen kommt es auf den Zeitraum an. 2016 ist nichts mehr möglich, 2017 geht noch.
Wenn du bis August 16 durchgängig gearbeitet hast, stellt sich mir die Frage, wieso du sofort ins Alg 2 gerutscht bist und nicht erstmal Alg 1?!
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Hallo
Ich hatte keine Vollzeitstelle. Lag es evtl daran?
Wenn 2017 Heiz und Betriebskosten angerechnet wurden und dies dann als „Einnahmen“ gerechnet wird werden dann auch die 100€ plus 30% Abzüge berechnet? Oder werden die kompletten Heiz und Betriebskosten abgezogen? -
Hallo
Ich war nur Teizeit beschäftigt lag es evtl daran? Wenn die Heiz und Nebenkosten Rückzahlung angerechnet wird und das als Einkommen zählt, werden dann auch die 100€ und 30% abgezogen oder wird der Gesamtbetrag angerechnet? -
Teilzeit ist doch egal. Wenn es über 450 Euro brutto waren, dann sind auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeflossen, da müsstest du ALG 1 bekommen. Es sei denn, du hast in den letzten 2 Jahren keine 360 Tage gearbeitet. Du schreibst aber, dass du ununterbrochen gearbeitet hast, das klingt nach lange.
Und natürlich gibt es keinen Freibetrag auf das Nebenkostenguthaben, schon gar nicht von 100 Euro und 20% (30% sowieso nicht). Das sind Freibeträge auf ERWERBSEINKOMMEN. Ein NK-Guthaben ist kein Erwerbseinkommen.
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Genau, nennt sich Teilarbeitslosengeld und wäre sogar vorrangig zu beantragen.
NK Guthaben (z.B. Guthaben aus Heizkosten) mindern die Kosdten der Unterkunft. Und werden als solche auch gewürdigt. Es gibt also 1:1 weniger an Zuschuss zu den KDU (Miete).
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