allo!
Es geht um meine Tochter Liza.Sie hatte einen schweren Motorradunfall,war 19 Tage in Koma wegen eines schweren Schädel-Hirn-Trauma.Sie hat nun einige Behinderungen und bekommt deswegen den Pflegegrad 3.
Da ich selber Grundsicherung bekomme,muß ich sie ja bei mir anmelden,denn ich bin diejenige,die die Pflege übernimmt.Wer ist da für Leitungen für sie verantwortlich?
Das Jobcenter lehnt sie ab weil sie keine 3 Stunden am Tag arbeiten kann und das Leistungszentrum lehnt sie ebenfalls ab weil die sagen,das Jobcenter wäre für sie verantwortlich und ich solle eine amtsärztliche Untersuchung beantragen.Nur wo?Wenn sich keine für sie zuständig erklärt?Kann mir da jemand von Euch weiterhelfen?Die halbe Miete wird mir ab Februar abgezogen,weil sie ja bei mir wohnt aber Leistungen kann ich nirgendwo beantragen.Ich weiß nicht weiter.
Liebe Grüße
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Wenn die Rentenversicherung die Erwerbsminderung noch nicht festgestellt hat (habt ihr denn Erwerbsminderungsrente beantragt oder hat sie nie gearbeitet, was ist mit Krankengeld? Unfallrente?), das Sozialamt die Erwerbsminderung bestreitet, wäre, wenn nicht jemand anders zahlt (Krankenkasse, Rentenversicherung, Unfallversicherung...), das Jobcenter zuständig.
Aber dazu schreibst du zu wenig davon, was vor dem Unfall war, insbesondere beruflich.
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Bei Pflegegrad 3 ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit das Sozialamt zuständig. Sie ist mit 99,999 999% erwerbsunfähig.
Also ist der zuständige Sozialträger das Sozialamt und nicht das JC.
Richtig ist, die EM Rente zu beantragen. Dazu aber auch Leistungen nach dem SGB XII. Das hätte man aber auch ium JC gleich sagen können.
Ich kriege immer das kalte k..., wenn man zwar sagt, ja wir sind nicht zuständig, aber nicht, wer es denn ist. Ein für den Service und Beratung des Jobcenters . Diese Auskunft hätte das JC geben können und eigentlich auch müssen.
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Auch wenn der Thread bereits Aspach ist, das Pflegegeld ist anrechenfrei. Sowohl im SGB II als auch im SGB XII.
Es ist dazu bestimmt, die Pflege zu bezahlen. Es ist rille, ob das ein Pflegedienst, oder du als Mutter die Pflege, übernimmst. Auch bei dir darf nicht angerechnet werden. Du zählst als leibliche Mutter zum begünstigten Personenkreis.
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