Anspruch auf Hartz4 o.Ä. nach getätigter Schenkung/ Haus Verkauf?

  • Guten Tag allerseits,


    folgender Sachverhalt liegt vor:


    Meine Mutter ist verwitwet und bezieht demnach eine Witwenrente i.H.v. 670 Euro.
    Sie ist aufgrund er körperlichen Verfassung (1,68 m und ca. 40 kg) nicht mehr in der Lage ihrer alten Tätigkeit als Haushaltshilfe (Putzfrau) im privathaushalt nachzugehen.


    Ihr verstorbener Mann und Sie hatten seiner Zeit ein Haus gekauft, was sie aber aufgrund der Finanziellen Situation im Oktober 2017 an mich veräußert hat. Den Erlös dieses Hauses hat sie mir als Schenkungen / vorzeitige Erbauszahlung überlassen. Dafür trägt sie jetzt weder die Kosten noch die Verantwortung für das Mehrfamilienhaus, in welchem sie jetzt ebenfalls Mietfrei lebt.


    Die Witwenrente ist derzeit also ihr einziges Einkommen. Es stellt sich mir die Frage, ob sie Anspruch auf Hartz4 hat und die ARGE ihr die Wohnung bezahlt incl. Nebenkosten (Derzeit zahle ich diese Kosten aus eigener Tasche drauf) - 450 Euro.


    In dem Hauskaufvertrag vom Notar wurden hingegen vereinbart, dass sie mietfrei lebt. - Hat das ggf. Auswirkungen auf die Entscheidung der ARGE?


    Bin Dankbar über jeden Tipp.

  • Sie wohnt mietfrei, wie kommst du also darauf, dass ihr jemand in irgendeiner Art etwas für Unterkunftskosten zahlt? Du wolltest das Haus, ihr habt vereinbart, dass sie mietfrei wohnt, also musst du das auch zahlen.


    Ohne Miete hat sie mit 670 Euro im Monat ausreichend Geld zur Verfügung. Sie liegt da ca. 250 Euro über dem Regelsatz. Sie hätte also sogar noch 250 Euro für "Miete" übrig, wenn du meinst, ihr was abknöpfen zu müssen.


    Im Übrigen: wenn sie erwerbsunfähig ist, weil sie nicht mehr arbeiten kann, wärest du als Verwandter 1. Grades sowieso unterhaltspflichtig.


    Und nochwas: sollte sie doch unbedingt Sozialleistungen wollen, dann wäre das Haus rücküberzutragen, d. h. es müsste wieder an deine Mutter gehen. Die kann ihre Witwenrente dann z. B. mit Vermietung aufstocken, da es ja ein Mehrfamilienhaus ist. Sozialleistungen sehe ich da also in weiter Ferne bis gar nicht.

  • Da fehlen mir die Worte. Deine Mutter schenkt dir das Mehrfamilienhaus mit der Auflage, dass sie dort mietfrei wohnen kann und du möchtest jetzt vom Jobcenter die Miete bekommen. Hallo geht es noch. Bete lieber zum lieben Gott, dass deine Mutter in den nächsten 10 Jahren nicht zum Pflegefall wird. Denn sowie sie Sozialleistungen beantragen muss, musst du das Haus zurückgeben.

  • Erst einmal danke für die Antworten.


    Warum ich das Haus - welches ich rechtmäßig erworben habe - "zurückgeben" müsste ist mir nicht ganz klar. Die ARGE kann ja nicht hinter meinem Vermögen herpacken?!


    Die nächste Frage wäre: Woher will die ARGE denn wissen dass sie das Haus an mich verkauft hat? Und woher will die ARGE wissen das erst vereinbart war, dass sie dort Mietfrei leben kann?


    lt. Hartz4 Rechner würden ihr etwa 300 Euro zustehen. Wir werden das versuchen...


    Danke trotzdem.

  • Ich glaube da wurde was falsch verstanden. Das Haus wurde mir nicht geschenkt... ich habe es Abgekauft und das Haus finanziert.


    Sie bekommt zwar ihre 670 Euro Witwenrente, ist aber nicht erwebsunfähig.


    Bei einer Kaltmiete von 300 Euro + 240 Euro Nebenkosten, hätte sie ja nur noch 130 Euro zum leben - den Betrag würde das Amt doch aufstocken auf den Regelsatz - also ca. 277 Euro dazugeben.

  • Dann sag mir mal, was du deiner Mutter für das Haus gezahlt hast? Wenn das das lebenslange mietfreie Wohnen sein soll, kannst du jetzt nicht vom JC Miete verlangen. Ansonsten müsste deine Mutter ja noch Geld haben, wenn du das Haus ja erst im Oktober 2017 von ihr gekauft hast. Man kann weder am Finanzamt noch an anderen Behörden Geld vorbei schleusen. Irgendwann fällt einem das auf die Füße. Wenn deine Mutter pflegebedürftig wird, muss sie alles was sie in den letzten 10 Jahren veräußert hat (von großem Wert) nachweisen. Auch Geldgeschenke sind nachzuweisen (natürlich nicht 20,00 oder 50,00 Euro an den Enkel).

  • Prima. Betrug macht sich im Lebenslauf immer gut. Also: viel Spaß dabei.


    Zitat

    Den Erlös dieses Hauses hat sie mir als Schenkungen / vorzeitige Erbauszahlung überlassen.


    Gar nichts hast du gekauft, geschenkt hast du es bekommen. Und deshalb sind 10 Jahre Schenkungsrückforderung möglich. Das JC ist nicht doof, die werden einen solch komischen Mietvertrag mit dem Sohn nicht akzeptieren und nachforschen, was vor dem angeblichen Mietvertrag war. Ist doch schön, wenn man die Mutter durch sowas mit einem Fuß ins Gefängnis bringt... Denn sie müsste diesen "Mietvertrag" in dem Wissen, dass er trotz Garantie der Mietfreiheit geschlossen wird, nur, um einen Dritten zu belasten, unterschreiben. Das ist klassischer Betrug zu Lasten des Steuerzahlers.


    Einen solchen Sohn möchte ich im Übrigen nicht geschenkt bekommen. Pfui Deibel. Die Mutter zieht ihn groß und versorgt ihn, schenkt ihm das Haus und dann reicht es nicht dafür, die Mutter weiter zu unterstützen.

  • Nochmal zum Verständnis:


    Ich nehme von meiner Mutter derzeit keine Miete und wenn das JC keine Aufstockung bewilligt, werde ich auch dann keine Miete von ihr nehmen.


    Und ja, ich habe das Haus wirklich abgekauft für 200.000 Euro.


    Es handelt sich um ein 3 Parteien Haus in welchem alle 3 Wohnung vermietet sind.


    Derzeit muss ich monatlich draufzahlen (Mieteinnahmen abzüglich Darlehen). Sollte das JC eine Kaltmiete i.H.v. 300 Euro bewilligen, hätte ich ein plus/minus 0 Geschäft - sprich: Das Haus würde sich von alleine tragen.


    Da möchte ich gerne hin, da ich - wie bereit geschrieben - 600 km weit weg wohne und kein Nutznießen durch das Haus habe.


    Die Schenkung die ich von meiner Mutter erhalten habe resultiert aus diesem Kaufpreis. Das Haus war jedoch vorher noch mit Darlehen belastet also:


    70 k Schenkung
    130 k Darlehen abgelöst


    die 70 k sind in private Verbindlichkeiten meinerseits geflossen, so dass ich lediglich diese eine Rate vom Haus zu tragen habe.


    Ich bezahle mtl. 995 Euro für das Haus von welchen 700 Euro Kaltmieten reinkommen.

  • Sie hat keine 200.000 auf dem Konto. 70.000 Euro hat sie ihm geschenkt und 130.000 Euro hat er als Schuldverbindlichkeit übernommen.


    Aber allein die 70.000 Euro Schenkung sind schon eine Schenkungsrückforderung wert, dessen ungeachtet, dass sie eben mietfrei wohnt und daher ihre 670 Euro im Monat dicke zum Leben reichen. Das Ganze ist eine bodenlose Frechheit.

  • Wieso ist das ganze eine bodenlose Frechheit?


    Ganz ehrlich? Wenn der Staat unmengen an Geld für Menschen ausgeben kann, die hier garnichts zu suchen haben - dann doch bitte auch für Staatsbürger welche ihr halbes leben lang beguckelt haben!


    Ich habe defintiv kein schlechtes Gewissen dabei... falls das darauf hinauslaufen sollte.


    Aber zurück zum Fall:


    Das JC weiß doch überhaupt garnichts von dieser Schenkung? Wenn die ggf. Kontoauszüge 3 Monate rückwirkend verlangen, sehen die inzwischen auch nichts mehr davon....


    Ich setze einen Mietvertrag auf, die Notarielle Urkunde bekommen die ebenfalls nicht zu sehen... fertig ist

  • Frohes neues Jahr miteinander.


    Ich habe nochmal nachgesehen, in der notariellen Urkunde wurde ihr lediglich ein Wohnrecht auf Lebenszeit eingeräumt. Das sie keine Miete und NK zu tragen hat, haben wir selber schriftlich aufgesetzt.


    Aber mal unabhängig von dieser Vereinbarung.


    Was würde ihr bei 670 Euro zustehen, wenn die Miete bei 295 KM + 240 NK liegt?


    Danke!