Minijob bei Teilzeit ALG 1

  • Hallo zusammen,


    Ich beziehe Teilzeit Arbeitslosengeld 1, da ich eine schulische Ausbildung absolviere die nicht vergütet wird. Hier wurde durch ein Zusatzblatt „Schüler und Studenten“ schon meine Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt geprüft und auch genehmigt.
    Bis ich einen Teilzeitjob gefunden habe, möchte ich nun ein Minijob ausüben. Ich weiß, dass dieser 14,9 Stunden in der Woche nicht überschreiten darf, wenn man ALG bezieht. Ist das generell so, oder wird das zusätzlich von meiner Verfügbarkeit abgezogen, sodass ich vielleicht den Anspruch komplett verliere, nur weil ich, neben meiner Ausbildung, noch 10 Stunden in der Woche einen Minijob ausübe?


    Vielleicht hat hier jemand damit Erfahrung. Ich habe leider im Internet nichts gefunden. Entweder nur zu Minijob oder zu ALG für Schüler und Studenten. Aber nicht in der Kombi. Danke schon mal vorab.

  • Hallo,


    du schreibst:

    Zitat

    Ich beziehe Teilzeit Arbeitslosengeld 1, da ich eine schulische Ausbildung absolviere die nicht vergütet wird.


    Teilarbeitslos ist, wer eine versicherungspflichtige Beschäftigung verloren hat, die er neben einer weiteren versicherungspflichtigen Beschäftigung ausgeübt hat, und eine versicherungspflichtige Beschäftigung sucht.


    Wie ist das gemeint mit Teilzeit Arbeitslosengeld1?


    dms

  • Hallo,


    es kann natürlich auch sein, dass du dich nur für Teilzeiz zur verfügung gestellt hast

    Zitat

    Ist die oder der Arbeitslose nicht mehr bereit oder in der Lage, die im Bemessungszeitraum durchschnittlich auf die Woche entfallende Zahl von Arbeitsstunden zu leisten, vermindert sich das Bemessungsentgelt für die Zeit der Einschränkung entsprechend dem Verhältnis der Zahl der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitsstunden, die die oder der Arbeitslose künftig leisten will oder kann, zu der Zahl der durchschnittlich auf die Woche entfallenden Arbeitsstunden im Bemessungszeitraum.


    und daher dein ALG im Verhältnis der Stunden herabbemessen wurde.


    In diesem Fall gelten die Regelungen für die Berücksichtigung eines Nebenjob genauso für dich.


    dms

  • Hallo dms,


    ja, ich stelle mich nur noch für ein Teilzeitjob zur Verfügung, da ich ja parallel die Ausbildung mache.
    Deinen letzten Satz, mit den Regelungen, verstehe ich nicht. Werden die Stunden des Minijobs auch an meine Verfügbarkeit angerechnet oder nicht? Heißt, bin ich durch den Minijob neben meiner Ausbildung, nicht mehr verfügbar für den Arbeitsmarkt und verliere somit meinen Anspruch auf ALG?


    Lieben Gruß,
    Mona