Einkommen als Vermögen anrechenbar?

  • Hallo,


    ich habe eine Frage bezüglich eines Geldgeschenkes. Und zwar:


    Ich bin seit April 2017 ALG2-Bezieherin. Damit sich das schnellstmöglich wieder ändert, bin ich seit Juni selbstständig tätig um mir etwas Geld hinzuzuverdienen bzw. irgendwann gar nicht mehr vom Amt abhängig bin.
    Für diese Selbstständigkeit benötige ich ein großes Auto, das ich mir dank meiner Großeltern kaufen konnte.
    Von Ihnen erhielt ich im Juni die dafür benötigten 9.000 €. Da vom Amt ja nur ein PKW mit dem Höchstwert von 7.500 € genehmigt wird, habe ich also 1.500 € "zu viel" erhalten.


    Diese 1.500 € werden mir jetzt also als Einkommen angerechnet und durch Verrechnung mit meinen damals erhaltenen Leistungen soll ich dem Amt nun fast 500€ zurückerstatten.


    Jedoch hatte ich im Juni nur ein Vermögen von knapp 1.500€.


    Und jetzt zu meiner Frage:
    Könnte man die 1.500€ von meinen Großeltern nicht als Vermögen anrechnen?
    Denn addiert ergeben diese beiden Beträge ca. 3.000€ und ich habe ja einen Grundfreibetrag von ca. 3.300€.
    Zumal ich dieses Geld ja auch gar nicht habe, da es ja direkt in den Kauf des Autos geflossen ist.


    Ich hoffe ich konnte alles einigermaßen verständlich erklären und hoffe auf eine baldige Antwort :)


    MfG
    Simone

  • Nein, das geht nicht. Du hast sozialrechtlich gesehen, einen zu teuren Wagen erworben. Und Kfz wird extra berücksichtigt. Wie auch Vermögen in eine Altersvorsorge.


    Das Einzige was du tun könntest, ist ein fachlich fundiertes Wertgutachten von einer sachkundigen Stelle einreichen, aus dem hervorgeht, daß der Wert des Kfz's unter 7.500 EUR liegt.


    Aus diesem Grunde entfällt der Anspruch auf Grund des Vermögens. Also, seit Auszahlung der 9.000 EUR, auch unter Berücksichtigung der erfolgten Investition, besteht kein ALG II Anspruch auf Grund Vermögen.


    Hinsichtlich des Einkommens jedoch würde ich in Widerspruch gehen. Dieses Geld wurde/wird nicht für Zwecke im Sinne des SGB II verwendet, sondern die 9.000 EUR bedeuten eine Investition in Mobilität, die für eine Arbeitsvermittlung relevant ist.


    Natürlich ist das Geld, so es als Schenkung kam anzumelden, gleichzeitig aber wird die Investition nachgewiesen. Genausogut hätten deine (Groß)Eltern das Kfz selbst kaufen können, dir eigentumsrechtlich übertragen und auf deinen Namen anmelden können. Da wäre von dir aus gar kein Geld geflossen. Und Sachbezüge von Verwandten sind nun mal seit August 2016 nicht mehr als Einnahmen anzurechnen. In § 11 SGB II heißt es lapidar:

    (1) Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld abzüglich der nach § 11b abzusetzenden Beträge mit Ausnahme der in § 11a genannten Einnahmen. Dies gilt auch für Einnahmen in Geldeswert, die im Rahmen einer Erwerbstätigkeit, des Bundesfreiwilligendienstes oder eines Jugendfreiwilligendienstes zufließen. Als Einkommen zu berücksichtigen sind auch Zuflüsse aus darlehensweise gewährten Sozialleistungen, soweit sie dem Lebensunterhalt dienen.


    Anders würde sich die Sache verhalten, wenn deine Großeltern das KFZ für sich selbst kaufen, auf sich zulassen und mit dir einen Nutzungsvertrag abschliessen. Das wäre im sozialrechtlichen Sinne einkommens- und auch vermögensunschädlich. Denn du wärest lediglich Nutzer, nicht Eigentümer.


    Im Nachhinein ist das aber nicht mehr änderbar, da ja bereits Tatsachen geschaffen wurden.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool: