Guten Tag,
ich habe eine Frage bezüglich meines Arbeitslosengeld II-Antrags. Ich war bis zum 31.8 noch eingeschriebene Studentin und habe bis dato als Werkstudentin gearbeitet. Somit habe ich ab dem 1.9 ALG II beantragt. Heute habe ich nun den Bescheid erhalten und bekomme erst ab Oktober ALG II, mit der Begründung dass ich im September ein Gehalt erhalten habe. Dieses ist aber eindeutig aus meiner Tätigkeit aus dem Monat August, welches leider erst Anfang September auf meinem Konto eingegangen ist. Nun meine Frage, ist dies rechtens oder gibt es eine Möglichkeit, doch noch für den September ALG II zu erhalten? Ich habe fest mit dem Betrag gerechnet und mir extra keinen Job gesucht, da ich wusste dass Geht angerechnet wird, habe allerdings nicht damit gerechnet, dass mir nun bei Gehalt für den August angerechnet wird.
Vielen Dank für eure Antworten.
Viele Grüße
Inna123