Guten Tag/Nacht,
mein ALG 1 wurde nach meiner Elternzeit abgesenkt.
Wer sich auskennt:
- fiktive Bemessungsgrundlage, vor der Elternzeit war ich als ASSISTENZ im Außendienst tätig (qualifizierte Bürotätigkeit)
Es wurde gesagt, dass für meinen Wiedereinstieg als BÜROASSISTENZ KEINE AUSBILDUNG nötig sei.
1. Frage, ist dies einfach so möglich, habe schon niederschmetternde Gerichtsurteile gelesen, ABER
geht dies wirklich, denn wo bekomme ich ohne Ausbildung wirklich einen Einstieg im Büro geboten?
2 Nach meinem Widerspruch hat mich die Arbeitagentur prompt noch WEITER HERUNTERGESTUFT,
Begründung während des Bezugs von ALG ! war ich länger als 6 Wochen krankgeschrieben und die ALG I Höhe wurde noch einmal GESENKT
zuerst:
ca. 1/4 gesenkt jetzt noch einmal 1/8
Habe nachgelesen, dass das Krankengeld NICHT RELEVANT IST?!
Vielen Dank im Voraus für möglich Antworten.
Gruß,
B.T.