erbschaftsproblem

  • hallo...
    ich wusste nicht so genau in welche sparte das gehört,deshalb schreibe ich mal hier rein.
    folgendes problem,meine eltern hatten sich vor 7 jahren ein grundstück gekauft,zu dem zeitpunkt war niemand im haushalt leistungempfänger.
    natürlich mussten sie dafür einen kredit aufnehmen.ich und meine beiden brüder sind mit hierher gezogen damals. vor 4 jahren verstarb dann plötzlich und unerwartet mein vater,also er hatte einen herzschlag.seitdem lebe ich mit meiner mutter nun auf dem grundstück alleine,also meine brüder sind zwecks arbeit weggezogen. meine mutter hat auch noch nie leistungen bezogen,arbeitet in vollzeit.ich beziehe seit vorigem jahr hartz4,wir sind eine haushaltsgemeinschaft,ich kriege somit den regelsatz,keinen mietzuschuss oder sonstiges,weil ist ja klar wohne ja nicht zur miete.
    wo mein vater starb entstand ja nun eine erbengemeinschaft,ich und meine brüder wurden mit ins grundbuch eingetragen,sind somit miteigentümer,was wir als er noch lebte nicht waren.Meine mutter möchte und muss auch nun diesen haus verkaufen,da sie für sich selbst eingesehen hat,das es für sie über die nächsten jahre nicht möglich sein wird es wirtschaftlich zu unterhalten...weiss ja jeder der ein älteres haus hat,das dort auch mal teure reparaturen anfallen,bei uns in den nächsten jahren zb. das dach.
    jetzt zum eigendlichen problem: ich trug das nun beim jobcenter vor und reichte ein wohnungsangebot für mich ein,welchen dann erst abgelehnt wurde,da kein notstand besteht,stand als begründung mit drinn. nach mehreren telefonaten mit dem leistungsrechner kam nun raus,das sie sich geeirrt haben,sie mir zwar die miete bezahlen würden,allerdings nicht die kaution für die wohnung. auch mein leistungsanspruch erlischt dann erstmal für 8 wochen,da ein gutachter beauftragt wird,der den wert dieses grundstücks schätzt.
    danach wird dann wohl mein erbschaftsanteil berechnet,von dem ich dann leben müsste.
    nur bin ich der festen überzeugung das wenn meine mutter dieses grundstück verkauft,es wenn sie glück hat grade mal die kreditsumme deckt plus zinsen...heisst plus minus null.
    meine frage ist nun wie das beim jobcenter gesehen wird,weil da konnte uns kein mitarbeiter auskunft geben,also zählt dieser kredit beim amt oder nicht? ich meine damit,wird mir die leistung gesperrt,wenn mir als beispiel eine summe von 5000 euro rechtlich als pflichtteil zu steht,kredit oder nicht,die summe muss ich kriegen,oder zählt dieser kredit als schuld? also sagen die jetzt ihnen stehen zwar 5000 euro zu,aber sie haben damit den kredit sprich die schulden mit abgebaut,also alles gut.
    da stehe ich zurzeit grade bisschen vor dem nichts,weil ich angst habe das selbst wenn ich die wohnung nehme,sie viell. auch überhaupt kriege,ich nachher post kriege das sie mir leistung 100 prozent sperren,weil ich von geld leben soll was ich nicht habe.
    viell. ist ja hier jemand dabei der eine antwort hat...
    danke schonmal

  • Das Erbe, wenn es zur Auszahlung kommt, ist einmaliges Einkommen. Wird also so behandelt. Aber erst dann, wenn es ausgezahlt wurde. Dann zählt es als einmaliges Einkommen. So, und hernach wird es als Vermögen bewertet. Da gibt es natürlicherweise Freigrenzen. Wenn die dann unterschrtten werden, besteht wieder Anspruch.


    Bei einem Grundstück sieht das schon anders aus, zumal eine Erbengemeinschaft besteht. Hier würde ich argumentieren, es handelt sich um nicht verwertbares Vermögen. Alternativ müssen die übrigen Erben dich auszahlen und dann erst wird es zum verwertbaren Vermögen. Muß natürlich notariell beglaubigt sein.


    Außerdem prüfe mal, ob es Sinn macht, das Erbe auszuschlagen. Das ist auf jeden Fall dann unschädlich, wenn die Verbindlichkeiten (Kredite) das Vermögen übersteigen. Denn Summa summaro Schulden zu übernehmen, dazu kann das JC nicht verpflichten.


    Kaution wird, wenn, dann als Darlehen gewährt.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool: