Hallo,
ich bin auf der Suche nach einer guten Antwort.
Wir, mein Mann (schwerbehindert) und ich, stehe im Berufsleben.
Wir möchten keine Unterstützung von der Arge mehr erhalten, wir würden lieber Wohngeld beantragen. Wir wissen auch, daß das Wohngeld etwas weniger ist als die Leistungen die wir von der Arge erhalten. Einbuse ca. 100,00€
Wie müssen wir uns Verhalten.
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§ 46 SGB I Verzicht
(1) Auf Ansprüche auf Sozialleistungen kann durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Leistungsträger verzichtet werden; der Verzicht kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
(2) Der Verzicht ist unwirksam, soweit durch ihn andere Personen oder Leistungsträger belastet oder Rechtsvorschriften umgangen werden.Schriftlich Verzichtserklärung nach § 46 SGB I stellen und einreichen.
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