Hallo miteinander,
es geht um eine dringende Angelegenheit und langsam rennt mir nach mehrfacher Fehlinformation seitens des Jobcenters die Zeit davon.
Ein kurzer Überblick: Ich musste mein Studium 2014 aufgrund chronischer Krankheit abbrechen und beziehe seitdem Hartz IV. Nun wurde meine Miete erhöht, sodass ich zum Umzug aufgefordert worden bin. Gleichzeitig geht es mir gesundheitlich wieder besser und ich bin nun ab Oktober 2017 an einer Universität immatrikuliert. Die Universität befindet sich in einer anderen Stadt.
Die Übernahme der Umzugskosten wurde mir bereits zugesagt, da ich mit dem Studienbeginn aus dem Leistungsbezug rausfalle.
Nun das Problem: Das hiesige Jobcenter verlangt den Mietvertrag der neuen Wohnung + eine Prüfung des neuen Jobcenters, ob die neue Wohnung angemessen sei. Obwohl ich, wie gesagt, nach dem Umzug gar keine Leistungen mehr beziehen werde. Das ist insoweit problematisch, als dass ich keinen Mietvertrag habe, da ich vorerst bei einer Bekannten unterkomme und zweitens schlicht keine Zeit mehr habe, auf die Prüfung des neuen Jobcenters zu warten, da das Umzugsunternehmen endlich die Zusage will und in zwei Wochen bereits der Umzug ansteht.
Daher noch einmal die Frage: Muss ich bei notwendigem und genehmigtem Umzug einen neuen Mietvertrag und eine Prüfung der Angemessenheit der Kosten des neuen Jobcenters vorlegen, wenn ich nach dem Umzug aus dem Leistungsbezug falle? Wenn ja, warum?