Betriebskostenabrechnung in Haushaltsgeeinschaft *verworren*

  • Leider muss ich ein bisschen ausholen damit deutlich wird wie verwooren die Sache ist.


    Ich habe 2014 ein Kind bekommen und bin mit Zustimmung des Jobcenters Solingen (SG) in eine größere Wohnung gezogen, die für mich und meine 3 Kinder bewilligt wurde.
    Da es Probleme gab, zog mein ältestes Kind damals 14 Jahre alt in eine Jugendschutzstelle.
    Ende 2014 wurde sie plötzlich und drängelnder weise vom Jugendamt zurück in meinen Haushalt geschoben.
    Februar 2015 wurde auch klar warum man sie unbedingt zurück nach Hause haben wollte. Sie war im 7. Monat schwanger.


    Bis zur Geburt war klar, das wir eine Bedarfsgemeinschaft sind. Und auch nach der geburt ging ich davon aus, das das Baby einfach in die BG aufgenommen wird.
    Nach der Geburt des Kindes, als ich das Kind beim Jobcenter anmelden wollte, wurde uns mitgeteilt, dass meine mittlerweile 15 Jährige Tochter und ihr Kind eine eigene Bedarfsgemeinschaft sind. Es leben also zwei Bedarfsgemeinschaften als Haushaltsgemeinschaft in einer Wohnung.


    Um zu verhindern, dass meine Tochter allen in der Wohnung lebenden Menschen zum Nachteil wird, hat das Jobcenter mir die gesamte Miete überwiesen die ich dann an den Vermieter überwiesen habe.


    Soweit so gut.


    Nun kam es nach der Geburt wieder zu massiven Problemen und meine Tochter zog in eine Mutter-Kind Einrichtung.
    Das Jobcenter forderte mich auf meine KDU zu senken, woraufhin ich beschloss zurück nach Schleswig-Holstein zu gehen.
    Das Jobcenter stimmte diesem Umzug uneingeschränkt. Ich organisierte meinen Umzug nach Hause. (Kündigung Wohnungssuche ect..)


    Währenddessen gab es in der Mutter-Kind-Einrichtung Probleme mit meiner Tochter und diese flog raus. Da sie sich ja bereits von mir ungerecht behandelt gefühlt hat, war sie zu stolz nach Hause zu kommen und zog ohne Zustimmung einfach bei der Mutter des minderjährigen Freundes ein.
    Folglich wurde ihr das Kind vom Jugendamt weggenommen.


    Wir hatten große Mühe gegen das Jugendamt anzukommen und das Kind zurück zu bekommen.
    Der Richter gab ihr das Kind nur unter der Bedingung zurück dass sie sich mit dem Kind dauerhaft in meinem Haushalt aufhält und mit mir nach Schleswig-Holstein zurückkehrt.
    Sie zog mit Kind zurück in meinen Haushalt.
    Kurz darauf lernte sie ihren neuen Freund kennen und wollte partu nicht mit umziehen und sich, mit 15 Jahren mit dem Kind, eine eigene Wohnung suchen. Weil es ungerecht ist das sie nicht tun kann was sie möchte, zog sie bei ihrem Freund ein und das Kind wurde erneut in Obhut genommen..


    Nun zum Problem:
    Nach dem Umzug nach Schleswig-Holstein flatterte die Nebenkostenabrechnung ins Haus. Da nun das neue JC zuständig war reichte ich diese gegen Eingangsstempel ein und (wie mein Jobcenter es immer tut) regte sich trotz mehrfacher schriftlicher Nachfrage nichts.


    Mit der letzten Mahnung, die ich mit einer Leihgabe meiner Mutter beglichen habe, um keinen Schufa-Eintrrg zu bekommen und den Gerichtsvollzieher zu umgehen bin ich mit dem Nachweis über die Zahlung, den Vorangegangenen Mahnungen, meinen schriftlichen Nachfrage- Zahlungsaufforderungen Nachweisen mit Eingangstempeln des Jobcenters zum Anwalt gegangen..Der hat sich drum gekümmert.


    Die Antwort des JC war, wir mögen die Zeiten nachweisen, wo meine Tochter und ihr Kind NICHT in Bezug von ALG-2 waren und NICHT in meiner Wohnung lebten.


    Kurz darauf kam ein Bescheid wo raus hervor ging, dass man mir bis auf den Tag nur die Kosten für 3 Personen berechnet hat.
    Die Bedarfsgemeinschaft meiner Tochter hat man auf den Tag genau herausgerechnet.
    Ich solle mir die restliche Summe beim zuständigen Leistungsträger beschaffen..
    Dies wäre für meine Tochter das JC SG und das JA-SG.


    Ich war so genervt das ich drauf verzichtet habe und die Summe aus meiner eigenen Tasche bezahlt habe.


    Nun flatterte am Samstag die letzte Nebenkostenabrechnung für die Wohnung in Solingen ins Haus.
    Ich werde sie morgen gegen Eingangsstempel, wohl wissend, dass es zunächst wieder(wie immer bei meinem Jobcenter)erst nach der letzten Mahnung und einem Schreiben meines Anwaltes bearbeitet wird, abgeben.


    Ich habe aber keine Lust auf diese Jobcenter-Milchmädchenrechnung. Ich habe keine Mittel wiedermal implizit für mein Enkelkind und meine Tochter, für die ich nicht mehr Unterhaltspflichtig bin, weil sie für ihr Kind Unterhalspflichtig ist, Unterhalt zu leisten in Form von Nebenkostenabrechnung die mir niemand erstattet.
    Schon die zu unrecht bezogenen Leitungen (KDU und HZL) nach ihren Auszügen musste ich, zurückzahlen aus meiner BG, weil sie U-18 ist. Da war es auch nicht relevant dass ich das Geld (HZL) weder auf meinem Konto hatte noch darüber verfügen konnte.


    Zudem habe ich ja die Kostensenkungsaufforderung in der gewünschten Zeit erledigt. Ich bin umgezogen..


    Ich meine das Sozialgericht in Kiel hat ende letzten Jahres zu einem ähnlichen Fall geurteilt. Es ging nicht um Kind unter 18 mit Kind. Sondern um eine "normale" Haushaltsgemeinschaft
    Leider finde ich dieses Urteil nicht mehr.


    Es ging, soweit ich mich zu erinnern meine, um eine Haushaltsgemeinschaft wo die vollen Nebenkosten übernommen werden mussten, weil die Wohnung für die Anzahl der Menschen die in der Wohnung lebten bewilligt worden war..


    Ich hoffe ich erinnere mich richtig..


    Wenn nicht, wie kann ich ohne wieder zum Anwalt zu müssen dem Jobcenter von vornherein den gar aus machen?


    ich hoffe ich konnte mein Prblem nachvollziehbar beschreiben, und bekomme hilfreiche Hinweise.
    Vielen dank im Voraus

  • Das Problem ist aber, dass Kosten der Unterkunft kopfteilig zu berücksichtigen sind. Und wenn ihr damals dort zu fünft? gewohnt habt und du 3 Personen in der BG hattest und deine Tochter 2 Personen, dann sind auch die Nachzahlungen kopfteilig zu übernehmen. Also 3/5tel bei dir und 2/5tel bei der Tochter.

  • Das Problem habe ich ja erkannt. Frage ist wo bekomme ich die 2/5 der Bedarfsgeneinschaf meiner Tochter her, ohne dass ich sie aus dem Regelsatz meiner BG zahlen muss?
    Und was ist mit den Zeiten wo beide nicht da waren, die Zeiten wurden letztes mal knallhart raus gerechnet und ich habe die anteiligen Nebenkosten aus meinem Regelsatz bezahlt, obwohl die 6 Monatsfrist zum Senken der KDU nicht abgelaufen war. Heißt ich hatte gar keine Möglichkeit meine KDU zu senken, weil ich mitten im Prozess des Senkens war..
    Kann man da irgendwie ein Härtefall geltend machen?