Frage zu Vermittlungsvorschlag /Stelleninformation

  • Hallo


    ich habe eine Frage an euch, die aber vielleicht schon mal gestellt wurde.


    Was ist der Unterschied zwischen 1: Stelleninformation
    Sehr geehrter Herr.....
    ich möchte sie auch auf ein Stellenangebot (Arbeitsplatz) aus unserer JOBBÖRSE , das nicht durch die Agentur für Arbeit betreut wird hinweisen:


    und 2: Vermittlungsvorschlag


    Sehr geehrter Herr......
    ich freue mich, Ihnen folgenden Arbeitsplatz vorschlagen zu können.


    Also was ist mit Stelleninformation und Vermittlungsvorschlag gemeint.


    Beides sind natürlich wieder Zeitarbeitsfirmen und noch zur Info es sind keine Rechtsfolgebelehrungen dabei. Bewerben muss ich mich bestimmt trotzdem.


    Was bei mir auch schon öfters der Fall war obwohl ich kein Stellenangebot vom Jobcenter bekomme habe bzw. ich selber mich nicht Initiativ beworben habe, kam ein Anruf von Firma XYZ (Zeitarbeit) man hätte bei Profil vom Jobcenter eingesehen und fragte mich ob ich noch eine Arbeitsstelle suche und ob dies noch aktuell sei. Wieso sehen diese Firmen einfach so meine Private Handynummer und Festnetznummer, Adresse usw. das sollte doch nur das Jobcenter sehen und wenn ich mich natürlich selber bei einer Firma beworben habe. Ich möchte arbeiten gehen aber immer diese Zeitarbeitsfirmen wo oft auch wenige Mitarbeitern sitzen keine große Zeitarbeitsfirmen wie Randstad, Adecco oder Manpower.


    Über Antworten von euch würde ich mich freuen. Danke sehr.

  • Das ist die Rechtsfolgenbelehrung. Und damit die Sanktionsbehaftung. Das Eine, da steht explizit: Als Information. Das könntset du sogar ignorieren.


    Wenn keine Rchtsfolgenbelehrung auf dem Vorschlag selbst, ist zumindest noch die EGV zu beachten. Was steht denn darin? Das wäre ja wichtig. Ohne diese Regelungen sind nämlich streng genommen auch die Vorschläge nicht Sanktionsbehaftet, so keine Rechtsfolgenbelehrung erfolgt. Aber darauf würde ich mich nicht verlassen.


    Aber: Ich würde das so behandeln, als wäre es ein Vermittlungsvorschlag mit Sanktionsandrohung, wenn Vorschlag unbeachtet bleibt.
    Schließlich geht es im ALG II ja darum, sich außerhalb der Sozialleistungen um Einkommen zu bemühen.


    Du kannst beim JC verlangen, daß z.B. deine Handynummer für Außenstehende im Bewerberprofil nicht sichtbar sind. Das ist eine Frage, wie das Bewerberprofil erstellt wurde. Das mußt du mit dem SB klären.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool: