Antrag auf Urlaub

  • Hallo Ihr Lieben,


    im Zusammenhang mit der Beantragung auf Urlaub drängen sich folgende Fragen auf:
    1. Gibt es fierzu ein Formular ?
    2. Wie lange kann der Urlaub andauern ?
    3. Bis wann muss der Antrag entschieden werden ?


    Beste Grüße
    BMN

  • Einen Anspruch auf Urlaub hast du nicht. Du kannst Ortsabwesenheit beantragen. Die gibt es für max. 21 Kalendertage im Jahr. Aber auch die Bewilligung liegt im Ermessen des SB. Wenn z. B. eine Maßnahme ansteht oder ein Termin im JC, dann muss die Ortsabwesenheit nicht genehmigt werden. Dieser Antrag wird formlos gestellt.

  • Und das ist u.a. auch deshalb ratsam, da es ja sonst mit der Pflicht kollidieen kann, zeitnah sich auf Arbeitsangebote des JC zu bewerben.


    Bei desem Thema gibt es nur wenige Ausnahmen, z.B. wenn ALG II nur aufstockend zu einem SV- pflichtigen Arbeit beantragt wurde und in der EGV explizit der Verweis darauf vermerkt wurde, mit dem AG das (Urlaub/OAW) zu regeln, oder wenn z.B. im Krankheitsfall sich ein Klinikaufenthalt sich nicht vermeiden läßt. Oder auch bei z.B. Trauerfeierlichkeiten in der Familie ist dem Antrag zuzustimmen. Aber wie gesagt, das sind so die Ausnahmen, die die Regel bestätigen.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool: