Hallo, ich habe in den letzten Tagen nun meinen neuen Bewilligungsbescheid bekommen. Hier wurden die vorläufigen Kosten für eine Ausbildung nicht anerkannt. Begründung: "Betriebliche Fortbildungen sind vermeidbare Ausgaben und es gibt keine Notwendigkeit die Fortbildungskosten begründen. " Hm, ich frage mich weshalb es dann auf dem Formular eine Zeile dafür gibt. Selbst im Ausfüllungshinweis sind Kosten für betriebliche Schulungen aufgelistet.
Welche Urteile(besonders BSG oder Landessozialgericht Baden Württemberg) gibt es hier bereits, um die Anerkennung von Fortbildungskosten durchsetzen zu können? Andere Urteile können auch genannt werden.
Rosie