unangemessene Kosten bei Selbständigkeit

  • Hallo, ich habe in den letzten Tagen nun meinen neuen Bewilligungsbescheid bekommen. Hier wurden die vorläufigen Kosten für eine Ausbildung nicht anerkannt. Begründung: "Betriebliche Fortbildungen sind vermeidbare Ausgaben und es gibt keine Notwendigkeit die Fortbildungskosten begründen. " Hm, ich frage mich weshalb es dann auf dem Formular eine Zeile dafür gibt. Selbst im Ausfüllungshinweis sind Kosten für betriebliche Schulungen aufgelistet.


    Welche Urteile(besonders BSG oder Landessozialgericht Baden Württemberg) gibt es hier bereits, um die Anerkennung von Fortbildungskosten durchsetzen zu können? Andere Urteile können auch genannt werden.


    Rosie

  • Du kannst deine Erfahrungen machen. Geh in Widerspruch und Klage, dann siehst du, was das JC bei DIR darf und was nicht. Nebulöse "Ich könnte dann evtl. Seminare geben und mehr verdienen." reichen da aber nicht aus. Da wirst du schon belegen müssen, dass es für sowas überhaupt einen Markt gibt. Wenn du soviel verdienst, dass du nicht mehr auf ALG 2 angewiesen bist, kannst du in alles investieren, was dir gefällt. Solange deine Selbständigkeit aber vom Steuerzahler subventioniert wird, weil du nach x Jahren immer noch nicht genug für das tägliche Brot verdienst, hast du deine Ausgaben auf das notwendige zu beschränken.


    Mach dich darauf gefasst, dass vielen Richtern diese Subvention Selbständiger über das SGB II ein Dorn im Auge ist.