Minijob gekündigt - was muss ich dem JC mitteilen

  • Da ich bereits VOR meiner aktuellen Teilzeitstelle einen Minijob als Haushaltshilfe hatte und ich den Minijob nun (wegen Doppelbelastung) kündigte, habe ich ein paar Fragen dazu:


    1. Muss ich (zusätzlich zu meiner Kündigung beim Minijob-AG) dem JC eine Veränderungsmitteilung einreichen oder wird dieses Automatisch von der Minijobzentrale benachrichtigt ?


    2. Welche Unterlagen muss ich einer evtl. Veränderungsmitteilung beilegen (Kopie-Kündigung, Bestätigung des AG/Minijobzentrale) ?

  • Ja natürlich. Muß alles mitgeteilt werden. Frage: Teilzeit: Wie viele Stunden? Das JC wird sicher hinterfragen, ob nicht beides möglich wäre. Kommt aber auf die Arbeitsstunden an. Sofern die Bedürftigkeit in der Summe geringer wurde, dürfte es eigentlich keine Sanktion geben.


    Auf der anderen Seite, Teilzeit ist höherrangig, da SV pflichtige Arbeit. Ja vorlegen: Kündigung des Aushilfsjobs, Arbeitsvertrag der TZ- Arbeit und ggf. Lohnberechnung. Bankauszüge mit Nachweis der jeweiligen Geldeingänge.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool: