Hallo,
ich habe ein paar Fragen zum Einkommen nach bzw. während des Bezugs.
Mein Bezug endet am 31.08.2017. Danach werde ich das ALG2 nicht mehr brauchen.
Ich weiß, dass beim Einkommen das Zuflussprinzip gilt. Fange ich am 01.08./15.8 eine neue Stelle an und das Gehalt kommt noch im August, muss ich nachzahlen. Das ist klar. Wenn aus irgendwelchen Gründen das Gehalt erst im September kommt nicht.
Ich werde einer freiberuflichen Tätigkeit nachgehen, auf Honorarbasis. Die Honorare können über den Monat verteilt, je nach Fertigstellung auf ein internes Konto fließen, stehen aber jederzeit zur Abbuchung auf das eigene Konto bereit. Zählen die Honorare für August, auch wenn ich sie erst zum 01.09. auszahlen lassen würde?
Einen Arbeitsvertrag im normalen Sinne könnte ich dem Amt ja auch nicht zukommen lassen, so sie denn einen haben möchten.
Auf was sollte ich achten?