einstweiliger Rechtsschutz

  • ich bin alleinerziehend und habe eine Teilzeitstelle. Bis März habe ich vom AA zuschuss für Pendelfahrten zur Arbeit bekommen. Ich habe Mitte März Antrag auf Aufstocker gestellt. Habe Termin persönliches Erscheinen zum 28. 04 bekommen den ich aber abgesagt habe ( per Email und Per fax) da ich zu dem Zeitpunkt arbeiten muss. Am 03.04.2017 bekam ich Bescheid das mein Antrag abgelehnt sei, da ich unentschuldigt nicht zum Termin gekommen bin. Habe direkt Widerspruch eingelegt per Einschreiben. Bis zum 18.04 hatte ich nichts gehört, habe dann beim Sozialgericht einstweiligen rechtsschutz auf zahlung gestellt. Heute bekam ich dann endlich Post mit einer Terminsladung zum 12.07 !!!!
    da befinde ich mich aber im Urlaub. d.h ich bekomme bis mindestens August kein Aufstocker geld aber dann brauche ich doch auch keinen
    vorläufigen rechtsschutz

  • Ich hätte an der Stelle auch keinen einstweiligen Rechtschutz beantragt.


    Der Widerspruch war allerdings richtig. Dazu muß man aber auch sagen, daß wenn das Geld wirklich dringend benötigt wird, man sich selbst um einen passenden Termin kümmert. Nur Termine absagen ist an der Stelle zu wenig. Da sollten schon konkrete Vorschläge kommen.


    Anderenfalls würde ich als Amt vielleicht auf die Idee kommen: Jaaaaa, die Hilfebedürftigleit ist ja nicht sooo schlumm. Wenn der Kunde sich so viel Zeit läßt und dazu noch in den Urlaub fährt...

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool: