Anrechung zweckgebundener Ausgaben

  • Hallo.


    Ich habe im Jahr 2016 für 6 Monate ALG II (Aufstockung) bezogen, nebenher aber in Teilzeit bei einer Bank gearbeitet. Seit dem 1. Januar 2017 arbeite ich in Vollzeit.


    Nachdem die Berechnung auf Grundlage meines ersten Gehaltes erfolgte, sich später meine Einnahmen aber durch Zulagen für Wochenend-/ Nachtarbeit, Leistungszulagen und Bekleidungspauschalen erhöhte, muss ich nun die überzahlten Betrag zurücküberweisen.


    Meine Frage ist nun folgende: Mindestens die Bekleidungspauschale der Firma für Businesskleidung ist zweckgebunden. Lt. Jobcenter wird diese jedoch zum Grundfreibetrag von 100 Euro angerechnet. Da die 50 Euro Bekleidungspauschale + die Versicherungspauschale von 30 Euro diese 100 Euro nicht überschreiten, wurde mein Einspruch abgelehnt.


    Im Internet fand ich ein Gerichtsurteil, welche sogar die Nachtarbeit als zweckgebunden ansah und diese als nicht anrechenbar deklariert.


    Ich würde gerne wissen, ob die Begründung meines Jobcenter rechtens ist oder ob ich u. U. klagen soll.


    Vielen Dank für eine Hilfe,


    LG Sven

  • Zumal man die Businesskleidung auch in der Freizeit tragen kann. Es handelt sich m. E. nicht um spezielle Arbeitskleidung.


    So kann man das nicht sehen. Schließlich wurde die Kleidung dennoch für den Arbeit angeschafft und muss wegen der häufigen Nutzung auch entsprechend gereinigt werden. In der Freizeit ziehe ich sicherlich auch keine Businesskleidung an.
    Aber gut, offenbar lohnt sich die Klage nicht.
    Danke für die Antworten.

  • Die würde sich nur lohnen, wenn du nachweisen kannst, dass du die 50 Euro auch für Buisinesskleidung ausgegeben hast und mit deinen TATSÄCHLICHEN Ausgaben für "Arbeits"Kleidung die 100 Euro Grundfreibetrag überschritten werden. Dann muss nämlich ein höherer Freibetrag abgesetzt werden. Wenn du aber trotz höherem Freibetrag kein Anspruch auf ALG 2 hast, lohnt sich selbst dann eine Klage nicht. Weil: kein Anspruch heißt "kein Anspruch". Da ist es egal, ob man nur 2 Euro drüber liegt oder 150 Euro...