Hallo guten Tag,
ich habe Fragen zu folgender Wohnsituation:
mein Partner bezieht derzeit zeitweise Arbeitslosengeld II - ich selbst beziehe ab dem 01.09.2017 eine Frührente und aufstockend Grundsicherung (=Sozialhilfe). Ich möchte gerne (bisher wohne ich noch in einer separaten Wohnung zur Miete) im Garten seiner Mietswohnung (gleiche Meldeadresse) einen Ganzjahreswohnwagen stellen (von der Vermieterin genehmigt) und nur ggf. Wasser, Strom und evt. Telefonanschluss mitnutzen, ich wohne also nicht bei ihm mit in der Wohnung.
Ich wüsste einmal gerne ob generell auch Bedarfsgemeinschaften zwischen Alg II und Sozialhilfe-Empfängen gemeldet werden müssen und zum anderen ob oben beschriebene Situation überhaupt als Bedarfsgemeinschaft gelten würde oder ob man es auch als getrennte Wohnungen sehen kann.
Vielen Dank für Kommentare, Erfahrungen, Hinweise!