Nebenkostenabrechnung zwecks Weiterbewilligung

  • Guten Morgen.


    Meist bin ich ja der, der die Fragen beantwortet, doch heute muss ich auch mal wieder eine loswerden.


    Und zwar habe ich recht zeitnah meinen WB-Antrag abgegeben. Mit Überprüfungsantrag für die letzten Monate (bin Aufstocker) - soweit alles gut, der ÜA wurde auch schon bearbeitet.


    Nun aber wird eine NK-Abrechung verlangt. (nachvollziehbar)
    Ich habe vorher 4 Jahre in einer Wohnung gelebt, in der es nur zum Auszug eine Abrechnung gab - seit gut 4 Jahren lebe ich in der aktuellen (und angemessenen) Wohnung, die mit 45m² und der Mietaufteilung 220/50/50 recht moderat ist.
    Aber auch hier gab es seit 2013 keine NK-Abrechnung, dafür errichteten sich zwischendurch 3 verschiedene Besitzer der Liegenschaft. Der letzte Besitzer hat das Haus seit etwa Juli 16.


    Was kann ich da nun am besten tun? Mich mit der letzten VM in Verbindung setzen? Meinen ehemaligen Hausverwalter habe ich bereits angeschrieben und hoffe auf zügige Antwort.
    Generell wundert mich aber nicht, dass hier keine NK-Abrechnung kommt - ich bin der einzig wirklich konstante Mieter hier.


    Für Tipps wäre ich sehr dankbar.

  • Dem Amt geht es um die gesamten KDU. Den Mietvertrag hast du doch eingereicht. Davon jedenfalls gehe ich aus.


    Sicher kann man auch Pauschal-Mieten im Vertrag haben. Und wenn die Vermieter wechseln, ist logisch, daß das Amt dann sehen will, daß die Verträge an sich nicht geändert wurden.


    Ja gut, die Vermieter in der Vergangenheit, soweit sie die Abrechnungen haben. I.d.R. werden aber von Vermieterseite die Verträge übernommen. Kauf bricht Miete nicht. Also ist der aktuelle Vermieter Rechtsnachfolger der vorherigen Vermieter. Der hat somit auch alle Mietunterlagen und ist zuständig für die Abrechnungen. An den mußt du dich halten.


    Im Grunde ist der aktuelle Mieter für diese Sachen zuständig. Wenn der keine BK- Abrechnung erstellt und also auch nicht in Rechnung stellt, reichst du in der Antwort, sofern nötig, den aktuellen Mietvertrag, die Angaben über Vermieter etc. ein. Auch, daß keine separate BK- Abrechnung vorliegt, weil vertraglich z.B. Pauschalmiete vereinbart wurde.


    Aber auch Nachweis(e) darüber, daß eine solche Abrechnung angefordert wurde, würde ich (wegen des Nachweis der Mitwirkungspflicht) beim Amt einreichen.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool: