Betriebskostenguthaben und Grundsicherung

  • Hallo liebes Forum,


    ein Bekannter bezieht seit gut 1 Jahr € 570,- Altersrente und zusätzlich € 173,- Grundsicherung. Da er in 2016 mehrfach mehrere Wochen im Krankenhaus lag und zudem die Heizölpreise im "Keller" waren, ergab sich für das zurückliegende Jahr ein Betriebskostenguthaben in Höhe von € 273,-, welches er auch unmittelbar der Leistungsstelle mitteilte. Diese hat nunmehr einen Bescheid erlassen, in welchem das gesamte Guthaben als Einkommen deklariert und seine Leistungen für die kommenden 6 Monate um jeweils € 45,50 gekürzt wurden.


    Der Bedarf des Kontrahenten beläuft sich also auf € 743,-, wobei die vom Leistungsträger bezahlten € 173,- lediglich 23,28% ausmachen. Ist es rechtens, dass der Leistungsträger aber 100% des Betriebskostenguthabens als Einkommen anrechnet?


    Würde mich freuen, wenn jemand von euch hierzu etwas sagen könnte.

  • Da geb ich dir schon recht Turtle, aber das Guthaben ergab sich ja aus der Tatsache, dass der Mieter viele Wochen im Krankenhaus verbrachte. Zudem war ja auch nicht absehbar, wie sich die Heizölpreise entwickeln.
    Jetzt hab ich zudem im SGB XII §82 Abs 1 folgenden Satz gefunden:
    Einkünfte aus Rückerstattungen, die auf Vorauszahlungen beruhen, die Leistungsberechtigte aus dem Regelsatz erbracht haben, sind kein Einkommen.
    Tatsächlich wurde diese Vorauszahlung ja zu mehr als 75% aus Mitteln fern der Kdu-Anteile des Leistungsträgers erbracht.

  • Aus dem Regelsatz erbracht bedeutet, dass Guthaben dann nicht angerechnet wird, wenn das Sozialamt anstelle von tatsächlicher Miete von z. B. 500 Euro nur 450 Euro im Bedarf berücksichtigt hat und der Leistungsempfänger daher 50 Euro von seiner Sozialhilfe ("Regelsatz") dafür nehmen müsste. Nicht von seinem sonstigen, eigenen Einkommen, wie z. B. Rente.