Hallo liebes Forum,
ein Bekannter bezieht seit gut 1 Jahr € 570,- Altersrente und zusätzlich € 173,- Grundsicherung. Da er in 2016 mehrfach mehrere Wochen im Krankenhaus lag und zudem die Heizölpreise im "Keller" waren, ergab sich für das zurückliegende Jahr ein Betriebskostenguthaben in Höhe von € 273,-, welches er auch unmittelbar der Leistungsstelle mitteilte. Diese hat nunmehr einen Bescheid erlassen, in welchem das gesamte Guthaben als Einkommen deklariert und seine Leistungen für die kommenden 6 Monate um jeweils € 45,50 gekürzt wurden.
Der Bedarf des Kontrahenten beläuft sich also auf € 743,-, wobei die vom Leistungsträger bezahlten € 173,- lediglich 23,28% ausmachen. Ist es rechtens, dass der Leistungsträger aber 100% des Betriebskostenguthabens als Einkommen anrechnet?
Würde mich freuen, wenn jemand von euch hierzu etwas sagen könnte.