Was soll ich tun, wenn meine ALG II - Sachbearbeiterin den Mietvertrag verlangt?

  • Hallo,


    ich wohne zur Untermiete (untermiete ein 12qm Zimmer) und beantrage ALG II. Die Pauschalmiete beträgt 350 EUR. Meine offensichtlich verrückte Sachbearbeiterin verlangt von mir den Hauptvertrag und eine Bescheinigung, dass die Hauptmieterin untervermieten darf. Meiner Ansicht nach ist das echt verrückt, denn das Ganze doch nicht meine Sache und nicht die Sache des Job-Centers sein soll. Wenn da Bedenken besteht, dann sollen sich damit doch andere Behörden beschäftigen. Außerdem bin ich ja angemeldet, also ist die Untervermieterin wirklich Hauptmieterin und ob sie untervermieten darf oder nicht ist schon Ihre Sache und Sache der Eigentümerin, oder?
    Außerdem will die Sachbearbeiterin den Hauptmietvertrag haben, weil vielleicht das Zimmer 500 EUR kostet und mir zu günstig untervermietet wird.
    Meine Güte, mir entstehen tatsächliche Kosten für die Unterkunft, die Pauschalmiete liegt weit unter der angemessenen Kaltmiete, geschweige denn Warmmiete.
    Die Hauptmieterin hat meine Bitte um eine Kopie des Hauptmietvertrags verweigert, und das zu Recht, Datenschutz, soweit ich weiß. Die Bescheinigung, dass sie untervermieten darf habe ich mir doch besorgt. Was mache ich nun?
    Würde so ein Schreiben gehen:


    "Sehr geehrte ...,


    hiermit überreiche ich Ihnen alle nachgeforderte Unterlagen in Kopie, einschließlich Untervermieterlaubnis, außer des Hauptmietvertrags, den ich Ihnen aus Datenschutzgründen nicht vorlegen darf. Außerdem entstehen mir sowieso tatsächliche Kosten für die Unterkunft, die ich auf jeden Fall bezahlen muss und die weit unter der angemessenen Kaltmiete liegen. Alles, was den Mietvertrag betrifft, einschließlich die Miete, die die Hauptmieterin für das Zimmer bezahlen muss, betrifft nur die Beziehung der Eigentümerin und der Hauptmieterin und selbst, wenn diese Miete niedriger wäre als die Miete, die die Hauptmieterin bezahlt, dürfte sie das, denn jeder darf Verlust machen.
    Ich bitte Sie um eine schnellstmögliche Bearbeitung meines Antrags, denn obwohl ich mich vor langer Zeit arbeitslos gemeldet habe, beziehe ich keine Leistungen und habe somit keinen Versicherungsschutz und die Krankenkasse meine Behandlung nicht bezahlen kann


    Mit freundlichen Grüßen"


    Außerdem verlangt sie einen Ablehnungbescheid von der Agentur für Arbeit und das dauert, weil ich da noch all meine Arbeitsbescheinigungen nachreichen muss und auch danach noch warten, obwohl ich offensichtlich keinen Anspruch darauf habe, weil ich in den letzten 2 Jahren nach dem Studium nur 6 Monate gearbeitet habe.


    Danke euch schon mal

  • Ihr wäret nicht die ersten, wo man im Bekanntenkreis ortsunübliche Mieten macht und dann der Mieter die Hand aufhält.


    Bei 12 qm und 350 EUR Miete würde ich als JC auch so einige Nachweise haben wollen. Vielleicht mietet der Hauptmieter für 350 EUR, berechnet diese an dich weiter und du holst dir dann vom JC das Geld zurück.


    Klappt nicht immer. ERGO deute ich mal das von dir gebrauchte Wort "verrückt" so, als daß sie an eine Stelle gerückt wurde, wo man den Durchblick hat.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

  • Hallo Marned!


    Das Vorgehen der Sachbearbeiterin ist rechtswidrig. Es gibt dafür keine Rechtsgrundlage.


    Vor allem: Selbst wenn Dein (Unter-) Vermieter mietfrei wohnen würde, darf er mit Dir selbstverständlich eine Vereinbarung über die Entrichtung eines Mietzinses treffen. Und wenn er dabei ein gutes Geschäft macht, dann ist das eben so. Solange Du - mit Hilfe Deines Vermieters - das Jobcenter nicht betrügst (zB durch Abschluss eines Scheingeschäftes), muss das Jobcenter - und der Turtle-Clan, zu dem auch Spejbl gehört - damit leben.


    Entscheidend ist allein, ob der vereinbarte Mietzins noch sozialhilferechtlich angemessen ist. Dazu gibt es gesetzliche Vorschriften, an die sich das Jobcenter halten muss.


    Zum ALG I: Das Jobcenter darf Dir die Leistungen nicht bis zur Entscheidung der Arbeitsagentur verweigern. Es kann bei der Arbeitsagentur vorsorglich einen Erstattungsanspruch anmelden, wenn es das für erforderlich hält.


    Notfalls hilft ein Eilantrag beim Sozialgericht. Geht auch ohne Anwalt, zB zur Niederschrift auf bder Geschäftsstelle des Sozialgerichts.


    Gruß
    Krause