Guten Tag, ich bin seit heute neu hier und möchte auch gleich eine Frage stellen.
Meine Tochter ist leider behindert und lebt derzeit in einer therapeutischen Einrichtung. Bislang hat das Jugendamt die Therapien, den Wohnplatz und ihren Unterhalt (also ihre Lebenshaltungskosten ) gezahlt. Bei der Reha-stelle der Arbeitsagentur ist eine berufsvorbereitende Maßnahme in einer Behindertenwerkstatt beantragt, die im April starten soll.
Nun wird sie bald 21 und die Betreuer stellen gerade für meine Tochter einen Antrag auf Hartz IV. Wir als Eltern sollen jetzt die Anlage UH 4 ausfüllen. Ich kann das nicht recht verstehen, irgendwie sieht es so aus, als ob der Antrag von meiner Tochter selbst ausgefüllt werden muss.
Ich weiß nicht was ich da ankreuzen soll, ich will ihr kein Nachteile verschaffen. Sie ist jedes Wochenende zu Hause und wird dann natürlich von uns auch verpflegt. Muss ich das angeben, nicht dass ihr das später abgezogen wird. Auch sollen wir den Kindergeldbescheid beifügen, dieser wird wohl ab Volljährigkeit an das Kind abgetreten ( ist das so ?). Wir als Eltern müssen uns derzeit in Höhe des Kindesgeldes an den Leistungen des Jugendamtes beteiligen, d.h. das Kindergeld geht 1:1 direkt an das JA, wir haben gar nichts davon. Wenn nun das JA nicht mehr zuständig ist, dann bekommen wir sicher wieder das Kindergeld. Geht das dann an meine Tochter, also wird ihr das als Einkommen angerechnet ?
Und was soll ich denn bei den Angaben zum Einkommen der Eltern einschreiben ? Wir verdienen beide ,aber ein Nachweis ist da ja nicht gefordert, nur eine Schätzung . Ob wir noch unterhaltspflichtig sind ?
Entschuldigung für den langen Text, dennoch hoffe ich auf hilfreiche Antworten. Vielen Dank.