Nachzahlung von Arge als Vermögen ?

  • Hallo, ich hoffe hier auf Rat bei meinen Probelm.
    Folgendes:


    Ich habe letzten Mai (2016) eine Tochter bekommen. Aufgrund meiner schulischen Ausbildung bin ich auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Diese wurde mir aufgrund eines Missverständnisses erst KOMPLETT verwehrt (Erstausstattung, KDU etc).
    Dank einer Rechtsanwältin wurde mir das ALG 2 und der Rest doch bewilligt und ich habe im August eine ziemlich hohe Nachzahlung bekommen.(bis dahin hatte ich nichts) ! Geplant war das ich jetzt im April wieder anfange, allerdings habe ich mich entschieden meine Erziehungszeit zu verlängern und im September 2018 eine neue Ausbildung zur Immobilienkaufrau zu starten !
    Jetzt kam per Post der Weiterbewilligungsantrag und dort soll ich natürlich meine Kontoauszüge beilegen.
    Momentan habe ich noch 3000 Euro von der Nachzahlung übrig. Ich habe nicht viel ausgegeben und wollte es als Puffer haben um zB.einen guten Autositz für meine Tochter zu holen.


    Rechnen Sie mir dieses Geld, was sie mir ja selber im August überwiesen haben als Nachzahlung, jetzt in dem Weiterbewilligungsantrag an ?

  • Naja die Nachzahlung beinhaltet ja Erstausstattung etc.
    Da mein Kind aber ja im Mai gekommen ist und auch da schon was zum Anziehen gebraucht hat, habe ich mir viele Sachen geliehen ! Zu diesem Zeitpunkt hatten wir ja nur das Einkommen meins Freundes und die ünzerstützung von den Großeltern um das nötigste zu holen !

  • Siehst du, das meine ich. Die Unterstützung der Großeltern ist anrechenbar. Wenn du gefragt wirst, warum du noch so viel Geld auf deinem Konto hast und dann das genau so sagst, wie du es hier geschrieben hast, dann bekommst du Ärger und musst einen Teil zurück zahlen. Wenn du Unterstützung von deinen oder seinen Eltern bekommst, dann musst du das angeben. Ich hoffe sehr, du hast wenigstens deinen Freund beim JC mit angegeben.

  • Hallo!


    Lass Dich nicht ins Bockshorn jagen!


    Die Nachzahlung wird nicht angerechnet. Sachzuwendungen und Leihgaben sind ohnehin anrechnungsfrei.


    Übrigens: Man ist nicht verpflichtet, sein Vermögen auf einem (Giro.) Konto zu parken!


    Gruß
    Krause

  • Hinsichtlich Einkommen ist es anrechnungsfrei.


    Hinsichtlich Vermögen fließt es in die Berechnung ab Folgemonat nach Zufluss ein. Ob dadurch nun ein Ausschlußkriterium erfüllt wurde, hängt von dem gesamten als Barvermögen zu wertenden Vermögen der BG ab. Kann also ohne Kenntnis der genauen Zahlen nicht beurteilt werden.


    Zitat:
    "Übrigens: Man ist nicht verpflichtet, sein Vermögen auf einem (Giro.) Konto zu parken!"


    Nö, ist man nicht. Gleichhrangig ist aber in der Schatulle, als Anlage etc. Aber glaub mal nicht, daß das Amt nicht Plausibilitätsprüfungen macht. In sofern ist die Rückfrage bzw. Anmerkung von Birgit 63 nicht unberechtigt.


    Sollte mich aber auch nicht wundern, wenn durch das Amt mal kurzfristig eine Vermögenserhebung durchgeführt wird. Dazu ist (wieder mal) die Anlage VM mit den nun aktuellen Vermögenswerten einzureichen. Das sollte schon genau genommen werden. Auch eine Art von Plausibilitätsprüfungen. Also verschleudern gilt nicht. Und da das Amt weiß, was es ausgezahlt hat...

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

  • Naja, Birgit63 hat ja nur nach Einkommen zwischen Mai und August gefragt. Könnte sein, daß das JC in diese Richtung prüft. Vermögen ist hier nur in sofern interessant, ob es wirklich nur die 3.000 EUR sind, die vorhanden sind. Sind andere Vermögen vorhanden, könnte das dann schon relevant sein.


    Eigentlich nachvollziehbar, daß das JC Bankauszüge anfortdert.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool: