Kein Heizkosten übernommen?

  • Hallo,


    eine Bekannte ist seit 3 Jahren ALG II Bezieher. Bei der letzten Durchsicht ihrer Unterlagen ist ihr aufgefallen, dass sie nach den ersten zwei Jahren auf einmal eine Erhöhung ihrer Bezüge um den etwaigen Heizkostenanteil feststellen musste.


    Es sieht ganz so aus, als ob das JC die Heizkosten über 2 Jahre nicht gezahlt hat, ansonsten gäbe es keinen Grund, ohne Änderungen in den persönlichen Verhältnissen auf solch ein Plus von ca. 70,00 € im Monat.


    Wenn dies der Fall wäre, könnte man diesen Betrag nachträglich einfordern?


    Über Hilfe würde sie sich freuen, da kein Computer zur Verfügung steht..


    Grüße

  • Guten Abend!


    Wenn die "Bezüge" deiner Bekannten um die Heizosten erhöht haben, würde das nicht bedeuten, dass die Heizkosten nicht übernommen worden wären. Sie wurden vielmehr an Deine Bekannte gezahlt. Die hat sie dann nicht an den Vermieter weitergeleitet. Noch einmal könnten die Heizkosten dann selbstverständlich nicht beansprucht werden.


    Ein Überprüfungsantrag bringt da nicht viel, um nicht zu sagen: nichts!


    Wie sich der Leistungsbetrag zusammensetzt, lässt sich ja den jeweiligen Berechnungsbögen entnehmen. Vielleicht schaust Du dort noch einmal nach. So recht nachvollziehen lässt sich Deine Vermutung nicht. Es wäre ja im Zweifel spätestens bei der Verbrauchs-/Nebenkostenabrechnung aufgefallen, wenn die Vorauszahlungen vollständig ausgefallen wären. An wen wären denn die Vorauszahlungen zu leisten? Vermieter oder Energieversorger? Gab es denn für die vergangenen zwei Jahre entsprechende Abrechnungen?


    Gruß
    Krause