Hallo,
eine Bekannte ist seit 3 Jahren ALG II Bezieher. Bei der letzten Durchsicht ihrer Unterlagen ist ihr aufgefallen, dass sie nach den ersten zwei Jahren auf einmal eine Erhöhung ihrer Bezüge um den etwaigen Heizkostenanteil feststellen musste.
Es sieht ganz so aus, als ob das JC die Heizkosten über 2 Jahre nicht gezahlt hat, ansonsten gäbe es keinen Grund, ohne Änderungen in den persönlichen Verhältnissen auf solch ein Plus von ca. 70,00 € im Monat.
Wenn dies der Fall wäre, könnte man diesen Betrag nachträglich einfordern?
Über Hilfe würde sie sich freuen, da kein Computer zur Verfügung steht..
Grüße