Hallo,
ich würde mich freuen, wenn ich ein bisschen Informationen bekomme. Ich zahle derzeit Unterhalt für meine Tochter, die beim Vater lebt. Da ich mit einem normalen Vollzeitjob zu wenig Grld verdient hätte habe ich mich entschlossen weiterhin Sozialleistungen Alg2 zu beziehen und einen Nebenjob auszuüben plus BFD in Teilzeit. So kann ich direkt meinen Unterhalt abführen ohne dass es angerechnet wird. Mit einer Vollzeitanstellubg im ungelernten Bereich wäre ich auf diese Summe nicht gekommen. Ich habe zwar eine abgeschlossene Ausbildung finde in diesem Bereich aber nichts. Um den Unterhalt direkt abführen zu können musste ich für das Jobcenter leider einen Vollstreckbaren Unterhaltstitel unterschreiben. Nun sieht es so aus, dass ich ab Herbst eventuell eine zweite Ausbildung machen möchte, damit ich eben irgendwann mal mehr verdiene. Die Ausbildung wäre in Vollzeit und würde nachdem ich ja nun auch zehn Jahre nicht mehr in der Schule war zusätzlich viel Lernaufwand erfordern, sodass ich nebenbei nicht mehr arbeiten könnte. Meine Tochter muss ich ja dann auch mal nich sehen. Muss ich dann trotzdem weiter Unterhalt zahlen oder kann ich meinen Unterhaltstitel vor Gericht abändern lassen bevor die Ausbildung beginnt ??? Ich habe Angst während der Ausbildungszeit einen Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen zu haben! Was kann ich tun?