Hallo zusammen,
Ich hoffe, hier kann jemand weiterhelfen!
ich frage für Bekannte an...
Die Familie hat zuviel Kindergeld bekommen. Die Kindergeldkasse fordert das Geld wieder zurück und hat bislang 50% des gegenwärtigen Kindergeldanspruchs aufgerechnet (einbeahlten).
Da die Familie Leistungen vom Jobcenter erhält, hat sie die Familienkasse gebeten auf die Aufrechnung zu verzichten (nach § 75 ESTG).
Jetzt kam der Bescheid der Familienkasse mit der Aufforderung, den fehlenden Betrag innerhalb eines Monats zurückzuzahlen. Es handelt sich um mehrere tausend Euro.
Ist das tatsächlich mit §75 ESTG gemeint?
Der Gesetzestext wurde völlig anders verstanden:
Solange die Familie hilfebedürftig ist, gibt es die Möglichkeit bei Nachweis der Hilfebedürftigkeit (Bescheid vom Jobcenter) die Rückzahlung vorübergehend auszusetzen.
Handelt die Familienkasse rechtmäßig?
Was soll die Familie machen?
Vielen Dank