Hallo liebe Forumsgemeinde,
Ich habe vor kurzem bereits einen Beitrag erstellt, bei dem mir super weitergeholfen wurde. Eiine Nachfrage meinerseits, die nicht ganz zum ursprünglichen Thema passte, wurde leider nicht beantwortet. Ich stelle sie deshalb noch mal hier als neue Frage.
Eine Familie, die Leistungen vom Jobcenter bezieht, muss wegen vorheriger Überzahlung eine Rückzahlung an die Familienkasse leisten. Die Schulden werden mit dem gegenwärtigen Anspruch auf Kindergeld aufgerechnet, so dass die Familie derzeit nur den halben Kindergeldanspruch ausbezahlt bekommt.
Da diese Aufrechnung nur erfolgen darf, wenn keine Hilfebedürftigkeit vorliegt, hat die Familie der Familienkasse den Bescheid vom Jobcententer vorgelegt und gebeten auf die Aufrechnung (vorübergehend) zu verzichten.
Das Jobcenter rechnet derzeit so, als ob die Familie das volle Kindergeld bekommen würde.
Von der Familienkasse gibt es bis jetzt keine Antwort.
Ich vermute, dass es zu einer Nachzahlung kommen wird.
Doch wie verhält es sich mit den Nachzahlungen (vor allem, wenn diese mehrere Monate betreffen würden)?
Wenn die Familie tatsächlich eine Nachzahlung bekommen würde (der Bescheid des Jobcenters wurde erst gegen Ende des Monats an die Familienkasse weitergeleitet, die Kindergeldauszahlung erfolgt mit dem halben Kindergeld bereits Mitte des Monats), muss das Jobcenter dann diese Nachzahlung wieder nach dem Zuflussprinzip verrechnen?
Wenn ja, würde das Kindergeld in diesem Fall doppelt verrechnet werden, denn es wurde in der Vergangenheit bereits als Einkommen verrechnet, obwohl es nie zugeflossen ist.
Oder kann in diesem Fall auf eine erneute Verrechnung verzichtet werden.
Ab wann muss die Familienkasse auf die Aufrechnung verzichten? Ab dem Monat des Eingangs des Schreibens (mit dem Bescheid vom Jobcenter), ab dem Beginn der Leistungen vom Jobcenter (also rückwirkend) oder erst ab dem Zeitpunkt wenn der Fall bearbeitet ist.
Ich hoffe, Ihr könnt mir auf diese Fragen auch noch beantworten.
Vielen Dank schon im Voraus.