Hallo liebe Forumsgemeinde,
Im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit hat mich ein Klient um Unterstützung gebeten, da er den Eindruck hat, sein Bescheid vom Jobcenter könnte nicht korrekt sein. Ich möchte gerne helfen, doch kenne ich mich zu wenig aus, um eine verbindliche Einschätzung abgeben zu können.
Ich habe in den vergangenen Tagen viel zu der Thematik gelesen, und habe auch den Eindruck, die Berechnung könnte in 2 Punkten falsch sein.
Kurz zum Fall:
Eine Familie mit Kindern im Schulalter kommt aus dem Ausland nach Deutschland und beantragt Kindergeld. Sie erhalten eine Kindergeldnachzahlung. Nach kurzer Zeit fällt der Familienkasse auf, dass ein Teil der Nachzahlung nicht gerechtfertigt war und fordert das überzahlte Geld zurück. Sie zahlt deshalb ab sofort nur den hälftigen Kindergeldbetrag aus, um so.
Nun bezieht die Familie allerdings Leistungen vom Jobcenter.
Meine Fragen / Bereiche, in denen ich einen Fehler vermute
1. Das Jobcenter geht in ihren Berechnung vom vollen Kindergeldbetrag aus, obwohl die Familie nur die Hälfte bekommt.
Ist das so richtig? Darf Einkommen tatsächlich verrechnet werden, obwohl es tatsächlich nicht eingeht?
(Im Gespräch mit dem Jobcenter wurde mir gesagt, dass das Jobcenter nicht für die Schulden der Familie verantwortlich ist, und deshalb als Einkommen das nimmt, was sie bekommen müssten).
2. Die Kindergeldnachzahlung übersteigt den monatlichen Bedarf der Familie. Deshalb wird dieses Geld auf 6 Monate verteilt angerechnet.
Jetzt habe ich gelesen, dass laufendes Einkommen nicht zu verteilen ist. Kindergeldzahlungen sind vom Prinzip her laufendes Einkommen und deshalb auch bei einer Nachzahlung nicht auf 6 Monate zu verteilen.
Ist diese Verteilung auf 6 Monate korrekt?
(Mit dem Jobcenter habe ich bereits gesprochen. Es sieht keine andere Möglichkeit als das Einkommen auf 6 Monate zu verteilen. Es gilt nur das Zuflussprinzip und die Verteilung auf 6 Monate, wenn diese Zahlung zu hoch ist).
Könnt ihr mir bitte eine rechtliche Einschätzung geben? Ich möchte der Familie keine falschen Tips geben, bzw. unberechtigte Hoffnungen machen.
Könnte es auch sein, dass bei der Familie die Kindergeldnachzahlung nicht als laufendes Einkommen gewertet werden kann, da sich nach der Zahlung rausgestellt hat, dass sie nicht gerechtfertigt war?
Derzeit lebt die Familie von einem Einkommen (aufgrund des fehlenden halben Kindergeldes) das unter dem Existenzminimum ist.
Vielen Dank schon im Voraus