Guten Tag,ich habe eine Frage.
Ich bekam letztes Jahr von meinem alten Vermieter die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2014. Bis zum Juni 2015 habe ich HARTZ IV bezogen,danach nun Rente wegen Erwerbsminderung (musste ich 2014 durch Aufforderung vom Jobcenter beantragen.dass dann bis zur Rente als Vorlage gezahlt hat.)
Muss das JC noch die alten Betriebskosten von 2014 übernehmen? Wenn ja was muss da machen?
LG Micha